Tach! > Dann m�sste ich aber bei privaten Verk�ufen bei eBay das auch machen. > Nicht spekulieren, nachlesen:
<http://www.wwwdesign.at/unter/tipp_ecommerce.html> - Artikel zum Thema (�brigens �sterrecihisch, ber�cksichtigt also die Lage) <http://www.wwwdesign.at/e_commerce_gesetz.htm> - die Einschlafhilfe, �h der Gesetzestext. Dem zufolge gilt das f�r Dienstanbieter, d.h. Leute die das regelm�ssig (i.A. gewerblich) machen, nicht f�r gelegentliche ebay- kunden die mal schnell ihren gebrauchten Hamster versteigern. Ciao, Bernd Want to Make $$$$ with your Computer? No Risk! Simply press shift-4 four times in a row _______________________________________________ Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an: [EMAIL PROTECTED] An-/Abmeldung und Suchfunktion unter: http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse
