Tach!

> Dann m�sste ich aber bei privaten Verk�ufen bei eBay das auch machen.
>
Nicht spekulieren, nachlesen:

<http://www.wwwdesign.at/unter/tipp_ecommerce.html> - Artikel zum
Thema (�brigens �sterrecihisch, ber�cksichtigt also die Lage)

<http://www.wwwdesign.at/e_commerce_gesetz.htm> - die Einschlafhilfe,
�h der Gesetzestext.

Dem zufolge gilt das f�r Dienstanbieter, d.h. Leute die das
regelm�ssig (i.A. gewerblich) machen, nicht f�r gelegentliche ebay-
kunden die mal schnell ihren gebrauchten Hamster versteigern.
Ciao,

         Bernd
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