> Die SW kann(wird sehr oft) f�r illegale Dinge genutzt. Das mag sein - desswegen ist aber die Software selber noch lange nicht illegal, geschweige denn ein Link auf die Herstellerseite der Software. �berleg mal was demzufolge alles als potentiell illegal betrachtet werden m�sste....
> Ein Schweizer Sackmesser zu besitzen ist auch legal, weil aber einige damit > im Flugzeug bl�de Dinge anstellen k�nnen darfst du es nicht mitnehmen. Das stimmt - nur obliegt das den Regelungen der jeweiligen Fluggesellschaft mit denen ich einen Vertrag abschliesse wenn ich mit Ihnen fliege und nicht irgendwelchen Gesetzen. Ich h�tte zum Beispiel keine Chance auf rechtlichem Weg zu verlangen unter werlchen Bedingungen ich an Bord gehen darf. Dar�ber hinaus wird mich mit Sicherheit keine Fluggesellschaft verklagen, wenn ich auf meiner Webseite einen Artikel �ber Sackmesser schreibe und einen Link auf Victorinox setze. > Es kommt also nicht nur darauf an, wozu etwas grunds�tzlich dient sondern > was man damit machen kann. Das ist nun aber Haberkuck - sorry. Mit Autos werden ja auch t�glich Menschenleben ausgel�scht ohne dass das Konsequenzen h�tte (Erwerb nur gegen Waffenschein?). Im Gegenteil ist es doch gerade so, dass ich die mildere Strafe bekomme, wenn ich besoffen jemanden zu Tode fahre wie wenn ich ihn ohne Auto umbringe. Nur um ein trauriges Beispiel zu nennen. N�chstes Beispiel: ohne Steuererkl�rung gibt es keine Steuerhinterziehung - ist doch absurd oder? > Die Waffen werden ja auch nicht entwickelt, um Seiffenblasen zu blasen. Das w�re dann nach Deiner Auslegung aber umso schlimmer, da sie nicht mal zweckentfremdet werden m�ssten. > In der Schweiz wird man sehrwohl bestrafft, wenn man Waffen in bestimmte > L�nder verkauft. Ja - weil dann darin ein klarer Tatbestand (Waffenschieberei) vorliegt. F�r den privaten Gebrauch kann ich allerdings Waffen erwerben so viel ich mag - auch ohne irgend einen Nachweis was ich damit mache. Folglich m�sste ich ja dann in h�chstem Grade ein potentieller Krimineller sein. > Nein, das wurde ja nicht verboten. Bestraft wurden sie, weil sie es > vereinfacht > haben, an diese Ware zu kommen. Stell dir vor, der Tagi schreibt einen > Hasch-Beitrag und schreibt am Schluss, wo in Z�rich man guten Hasch bekommt. Der Vergleich ist falsch, da das Verkaufen von Hasch hierzulande strafbar ist. Der Tagi h�tte aber absolut kein Problem, wenn sie �ber die besten Coffeeshops in Amsterdam schreiben w�rden. Ausserdem ist �brigens gerade der Tagi eine Zeitung, die sehr konfrontal mit solchen Themen umgeht. Vor ein paar Jahren haben sie mal einen gr�sseren Artikel zum Thema Kiffen ver�ffentlicht und auf einer Doppelseite eine bebilderte Step-by-Step Anleitung abgedruckt, wie man einen G�ff richtig dreht. :-) Und das war zu einer Zeit, als man �ber eine Legalisierung noch nicht mal nachdachte... Gruss Stephan _______________________________________________ Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an: [email protected] An-/Abmeldung und Suchfunktion unter: http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse
