> > Auf jeden Fall kann man davon ausgehen, dass alles was Du > f�r Deinen > > Arbeitgeber entwickelst auch ihm geh�rt, es sei denn ihr habt da > > anderes vertragleich vereinbahrt... > > Wus? > Nur weil es vertraglich nicht geregelt ist, heisst das doch > nicht, dass der Urheberrechtsschutz ausgeschlossen ist. > Daf�r gibt es doch Gesetze!
Und eben die besagen, dass alles was w�hrend der Arbeitszeit entsteht, automatisch in den Besitz das Arbeitgebers �bergeht - weil du es f�r ihn machst. Andersrum w�re es ja eigentlich auch nicht auszudenken ... D.h. wenn du tats�chlich nicht explizit im Vertrag ne andere Vereinbarung geschlossen hast, wirst du wenig Chancen haben deinen Anspruch da durchzusetzen, wenn es mal hart auf hart kommt. _______________________________________________ Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an: [email protected] An-/Abmeldung und Suchfunktion unter: http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse
