> > Auf jeden Fall kann man davon ausgehen, dass alles was Du 
> f�r Deinen 
> > Arbeitgeber entwickelst auch ihm geh�rt, es sei denn ihr habt da 
> > anderes vertragleich vereinbahrt...
> 
> Wus?
> Nur weil es vertraglich nicht geregelt ist, heisst das doch 
> nicht, dass der Urheberrechtsschutz ausgeschlossen ist.
> Daf�r gibt es doch Gesetze!

Und eben die besagen, dass alles was w�hrend der Arbeitszeit entsteht,
automatisch in den Besitz das Arbeitgebers �bergeht - weil du es f�r
ihn machst. Andersrum w�re es ja eigentlich auch nicht auszudenken ...

D.h. wenn du tats�chlich nicht explizit im Vertrag ne andere Vereinbarung
geschlossen hast, wirst du wenig Chancen haben deinen Anspruch da
durchzusetzen,
wenn es mal hart auf hart kommt.

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