Guter Tip, das hatte ich auch so im Hinterkopf.
Danke!
Ciao Olaf

At 10:13 15.06.2005, you wrote:
> In den AGB steht der Passus drin mit "...bleibt bis zur
> vollst�ndigen Bezahlung Eigentum von...".
> Zahlungsziel ist weit �berschritten. Vielleicht muss ich das
> mit dem offline-gehen in die AGBs aufnehmen. Ich sehe schon,
> ist ein schwieriges Thema...

Musste nicht, reicht wenn du vorher die Abschaltung ank�ndigst.

Wenn du allerdings ein gerichtliches Mahnverfahren anstrebst und das Geld
m�glichst schnell brauchst, w�rde ich die Seite in jedem Fall im Netz
lassen, sonst ziehts sich ev. Nur unn�tig in die L�nge.

D.h. der Kunde wiederspricht ev. den offenen Forderungen, weil angeblich
keine Leistung erbracht wurde, da Seite ja offline und dann dauert es locker
noch 2-3 Monate bis du villeicht dein Geld siehst ;)

Gruss, Martin

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