Hallo Leute,

danke f�r Eure Hilfe. Ich habe meinen Anwalt beauftragt einen Mahnbescheid zu erwirken. Das ist wohl alles, was ich machen kann. In meine AGB habe ich noch was von "Zur�ckbehaltungsrecht" reingeschrieben, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist. Naja, mal sehen. Das wird dann wohl noch ein paar Monate dauern... 4 Wochen Widerspruchsfrist, dann Titelerwirken, Gerichtsvollzieher beauftragen... Ich glaube, nach dem Mahnbescheid lass ichs lieber :(

Ciao Olaf



At 14:45 15.06.2005, you wrote:
Hallo Olaf,

> wir haben einen Kunden der leider nicht zahlen will. Er
> meldet sich �berhaupt nicht, am Telefon l�ssst er sich
> verleugnen. Ich habe aber noch den Zugang zu seinem
> Webserver. Meine Fragen:
>
> - darf ich bis zur vollst�ndigen Bezahlung der geleisteten
> Arbeit die website wieder vom Netz nehmen und gleichzeitig
> einen Mahnbescheid losschicken (Mahnung hat er schon bekommen)?

Ah ja.... mein "Spezialgebiet". Geld durch nicht zahlende Kunden verlieren. Ich w�rde zumindest ein paar Euro f�r einen Anwalt investieren. Der kann Dir sagen, wie gut Deine/Eure Chancen stehen, einen Mahnbescheid u.�. voranzutreiben. Sollte das nicht "gut" f�r euch aussehen, w�rde ich kein "gutes Geld" dem "schlechten" hinterher werfen. Ist aber auch abh�ngig von der Summe uvm. Lass Dich besser von einem RA beraten.

> - oder muss die website in H�nden des Kunden sein, wenn ich
> einen Mahnbescheid erwirken m�chte?

Ja.

> - darf ich �berhaupt die website einfach so wieder vom Netz
> nehmen oder ist das "Hausfriedensbruch"?

U.a.

> Habt Ihr damit Erfahrung? Was macht Ihr in solchen F�llen?

Reichlich. Leider :-(
Resum� hieraus - �berpr�fung via Creditreform. Ausgiebigste Pflichtenhefte (fast schon Prosa) - und in "H�rtef�llen" Abwicklung via Anwalt (Treuh�nder). Leider ist die Moral in Deutschland mittlerweile, wenn's ums (Be-)Zahlen geht und vermeindliche Fehler suchen und finden geht ...... *peeep*.

Soviel zum Thema "Sparn�nftiger"


Gru�,
Alexander

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