Hallo Leute,
danke f�r Eure Hilfe. Ich habe meinen Anwalt beauftragt einen Mahnbescheid
zu erwirken. Das ist wohl alles, was ich machen kann. In meine AGB habe ich
noch was von "Zur�ckbehaltungsrecht" reingeschrieben, wenn der Kunde in
Zahlungsverzug ist. Naja, mal sehen. Das wird dann wohl noch ein paar
Monate dauern... 4 Wochen Widerspruchsfrist, dann Titelerwirken,
Gerichtsvollzieher beauftragen... Ich glaube, nach dem Mahnbescheid lass
ichs lieber :(
Ciao Olaf
At 14:45 15.06.2005, you wrote:
Hallo Olaf,
> wir haben einen Kunden der leider nicht zahlen will. Er
> meldet sich �berhaupt nicht, am Telefon l�ssst er sich
> verleugnen. Ich habe aber noch den Zugang zu seinem
> Webserver. Meine Fragen:
>
> - darf ich bis zur vollst�ndigen Bezahlung der geleisteten
> Arbeit die website wieder vom Netz nehmen und gleichzeitig
> einen Mahnbescheid losschicken (Mahnung hat er schon bekommen)?
Ah ja.... mein "Spezialgebiet". Geld durch nicht zahlende Kunden
verlieren. Ich w�rde zumindest ein paar Euro f�r einen Anwalt investieren.
Der kann Dir sagen, wie gut Deine/Eure Chancen stehen, einen Mahnbescheid
u.�. voranzutreiben. Sollte das nicht "gut" f�r euch aussehen, w�rde ich
kein "gutes Geld" dem "schlechten" hinterher werfen. Ist aber auch
abh�ngig von der Summe uvm. Lass Dich besser von einem RA beraten.
> - oder muss die website in H�nden des Kunden sein, wenn ich
> einen Mahnbescheid erwirken m�chte?
Ja.
> - darf ich �berhaupt die website einfach so wieder vom Netz
> nehmen oder ist das "Hausfriedensbruch"?
U.a.
> Habt Ihr damit Erfahrung? Was macht Ihr in solchen F�llen?
Reichlich. Leider :-(
Resum� hieraus - �berpr�fung via Creditreform. Ausgiebigste Pflichtenhefte
(fast schon Prosa) - und in "H�rtef�llen" Abwicklung via Anwalt
(Treuh�nder). Leider ist die Moral in Deutschland mittlerweile, wenn's ums
(Be-)Zahlen geht und vermeindliche Fehler suchen und finden geht ......
*peeep*.
Soviel zum Thema "Sparn�nftiger"
Gru�,
Alexander
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