At 10:15 AM 8/17/2005, you wrote:
At 10:06 AM 8/17/2005, you wrote:
>> Achja - warum opt-in nicht immer möglich ist: Es sollen von
>> Zeit zu Zeit Adressen zugekauft werden...

> Dann finde ich das mit dem Abmahnen gut :-)
Naja, solange ein Newsletter die (wirklich funktionierende) Möglichkeit bietet, sich auszutragen, besteht gemäß Telekommunikationsgesetz kene rechtliche Handhabe - und dem Kläger klar zu machen, daß er die Kosten für den Anwalt selber tragen muß, macht eben nicht nur Freunde...

Zeig mir mal die Stelle im TKG - ich glaub das so nämlich nicht.

Ich hab' mir Mühe gemacht das rauszusuchen:

http://www.internet4jurists.at/e-mail/oe1a.htm

Die Sachlage ist nicht ganz umkompliziert, vor allem der öst. Gesetzgeber mal wieder gepfuscht hat. Aber eines ist sicher: nur Opt Out zieht Deinen Kopf nicht aus der Schlinge. Nicht mal bei Unternehmern. Bei Privatpersonen sowieso nicht.

Chris


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