At 10:15 AM 8/17/2005, you wrote:
At 10:06 AM 8/17/2005, you wrote:
>> Achja - warum opt-in nicht immer möglich ist: Es sollen von
>> Zeit zu Zeit Adressen zugekauft werden...
> Dann finde ich das mit dem Abmahnen gut :-)
Naja, solange ein Newsletter die (wirklich
funktionierende) Möglichkeit bietet, sich
auszutragen, besteht gemäß
Telekommunikationsgesetz kene rechtliche
Handhabe - und dem Kläger klar zu machen, daß
er die Kosten für den Anwalt selber tragen muß, macht eben nicht nur Freunde...
Zeig mir mal die Stelle im TKG - ich glaub das so nämlich nicht.
Ich hab' mir Mühe gemacht das rauszusuchen:
http://www.internet4jurists.at/e-mail/oe1a.htm
Die Sachlage ist nicht ganz umkompliziert, vor
allem der öst. Gesetzgeber mal wieder gepfuscht
hat. Aber eines ist sicher: nur Opt Out zieht
Deinen Kopf nicht aus der Schlinge. Nicht mal bei
Unternehmern. Bei Privatpersonen sowieso nicht.
Chris
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