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Date: 14 Dec 2001 17:29:10 +0100
From: PILCH Hartmut <[EMAIL PROTECTED]>
To: [EMAIL PROTECTED]
Subject: [ffii] Bruesseler und Muenchener Swpat-Plaene

Auf einer Tagung am 4. Dezember in D�sseldorf lie� EU-Kommissar
Liikanen (GD Informationsgesellschaft) der Presse gegen�ber ein paar
Bemerkungen fallen, die darauf hindeuten, dass die Generaldirektion
Binnenmarkt sich mit ihrem Bestreben, die amerikanisierte EPA-Praxis
der unmittelbaren und grenzenlosen Patentierbarkeit
computer-implementierbarer Organisations- und Rechenregeln zu
legalisieren und f�r alle nationalen Rechtsprechunge verbindlich zu
machen, durchsetzen k�nnte.  Ein entsprechender Richtlinienvorschlag
soll laut Liikanen in k�rze kommen.

Der BGH und das Franz�sische Patentamt (INPI.fr) haben mittlerweile
auch durchgesetzt, dass in Deutschland und Frankreich Anspr�che auf
Informationsgegenst�nde ("Computerprogrammprodukt",
"Computerprogramm", "Datenstruktur") unbeanstandet durchgehen.  Eine
entsprechende Pr�fungsrichtlinie soll beim INPI Anfang 2002 in Kraft
treten.  Das UKPTO hat �hnliches schon vor ein paar Monaten umgesetzt.
Insoweit gibt es eigentlich schon kaum noch Bedarf nach
"Harmonisierung", wohl aber nach �nderung der praxiswidrigen Gesetze.

Dazu passend kursiert beim EPA-Verwaltungsrat der Vorschlag, im
kommenden Juni Art 52(3) zu streichen und stattdessen in Art 52(2)
etwa folgenderma�en umzuschreiben:

   Insbesondere folgende Gegest�nde und T�tigkeiten werden, sofern
   sie keinen technischen Beitrag leisten, nicht als Erfindungen
   im Sinne von Abs. 1 angesehen:

        (a) wissenschaftliche Theorien .. mathematische Methoden
        ...
        (c) Pl�ne und Regeln f�r geistige ... T�tigkeit ...,
            Programme f�r Datenverarbeitungsanlagen
        ...

Dieser Vorschlag hat folgenden Charme:

  1 Er beseitigt den leidigen Art 52(3) samt dem vielmissbrauchten
    Appositiv "als solche", l�sst den heiklen Art 52(2)(c) unber�hrt.

  2 Er fordert eine Differenzbetrachtung (Kerntheorie) oder kann
    zumindest so verstanden werden:  nicht die beanspruchte
    Vorrichtung sondern der Beitrag muss technisch sein.  Hierin
    liegt vordergr�ndig ein Kompromiss mit den Patentkritikern.

  3 Er erlaubt eine konsequente Aush�hlung aller
    Ausschlussgegenst�nde, die sogar ohne Verletzung des
    Gesetzeswortlautes auskommt.  Es genuegt, den Technikbegriff
    diffus zu lassen.  Diese Anforderung wird der EU-RiLi-Vorschlag
    voraussichtlich erfuellen.

  4 Er legitimiert unmittelbar die Beanspruchung von
    Informationsgegenst�nden ("Computerprogrammprodukt",
    "Computerprogramm", "Datenstruktur").

Das Ergebnis ist ein Gesetz, das dem EPA erlaubt, ohne das Stigma/Risiko
der Illegalit�t zu tun, was es will.

Unser Vorschlag steht demgegen�ber in

        http://swpat.ffii.org/stidi/epc52/

zu lesen. Doch trotz eines dampfenden Misthaufens aus >30000
Gruselpatenten mitten auf der Datenautobahn haben bisher die
Regierungsstellen in Berlin und Br�ssel es nicht gewagt, die wegweisenden
Ratschl�sse des EPA/BGH in Frage zu stellen.  Ihre Rolle beschr�nkt sich
auf die gesetzgeberische Nacharbeitung dieser Ratschl�sse, in Verbindung
mit einer Dokumentation der nachteiligen volkswirtschaftlichen
Auswirkungen in Form von Auftragsstudien.

Auf unserer Nachrichtenseite

        http://swpat.ffii.org/cnino/

findet man derweil noch einige weitere kleine Neuigkeiten,
insbesondere

 - Franz�sische Informatiker-Gewerkschaft gegen Swpat
 - T�rkische Resonanz auf Eurolinux-Petition

-- 
Hartmut Pilch                                      http://phm.ffii.org/
Schutz der Innovation vor der Patentinflation:   http://swpat.ffii.org/
98000 Stimmen gegen Logikpatente:            http://www.noepatents.org/



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