On Mon, 26 Aug 2002 20:01:35 +0200 (CEST)
Heiko Recktenwald <[EMAIL PROTECTED]> wrote:
> Aber man muesste mal schauen, was genau genehmigungspflichtig ist.
> Der Transfer von Cybercoins als solcher vielleicht nicht.
> Sowas waer doch eine gewoehnliche kaufmaennische Taetigkeit.
Koennte man nicht eine Bank anmelden oder mit einer kooperieren?
Gruss
CD
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"Ihre Meinung ist mir zwar widerlich, aber ich werde mich
dafuer totschlagen lassen, dass sie sie sagen duerfen."
Voltaire
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