On Mon, 26 Aug 2002 20:01:35 +0200 (CEST)
Heiko Recktenwald <[EMAIL PROTECTED]> wrote:

> Aber man muesste mal schauen, was genau genehmigungspflichtig ist.
> Der Transfer von Cybercoins als solcher vielleicht nicht.
> Sowas waer doch eine gewoehnliche kaufmaennische Taetigkeit.

Koennte man nicht eine Bank anmelden oder mit einer kooperieren?

Gruss
CD
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    "Ihre Meinung ist mir zwar widerlich, aber ich werde mich
     dafuer totschlagen lassen, dass sie sie sagen duerfen."
                                                        Voltaire
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