04.09.2002 Vorreiterrolle beim Jugendschutz im Internet
Minister Palmer stellt Ma?nahmenpaket der Landesregierung vor: "Notwendige und sinnvolle Erganzung zum neuen Medienschutz-Staatsvertrag" Baden-Wurttemberg ubernimmt bundesweit eine Vorreiterrolle beim Jugendschutz im Internet. Dies erklarte der Minister des Staatsministeriums, Christoph Palmer, heute bei der Vorstellung eines neuen Ma?nahmenpaketes der Landesregierung. "Besonders wichtig ist mir, dass die Kinder und Jugendlichen im Umgang mit den Medien wissen, was sie tun. Deshalb werden wir die Medienkompetenz nachhaltig fordern. Gleichzeitig werden illegale Angebote im Internet konsequent unterbunden", sagte der Minister. Ein entscheidender Schritt auf diesem Weg seien weitere Ma?nahmen, die das Land als Ergebnis einer, im Fruhjahr 2002 - vor dem tragischen Amoklauf in Erfurt - eingesetzten Arbeitsgruppe der Ministerien jetzt umsetzen werde. Im Einzelnen seien dies: . Erweiterter Einsatz von Filterprogrammen Bei Kindern ist es von Bedeutung, diese durch einen sogenannten Positivfilter absolut zu schutzen, d.h. das Internetangebot nur auf bestimmte kindergerechte Seiten zu begrenzen. Hierzu bedarf es einer Klassifizierung - moglichst von Seiten der Anbieter - ob ein Angebot kindgerecht ist. Bei Jugendlichen (ab 14 Jahre) durfte es in der Regel ausreichen, diesen den Zugang zum Netz zu ermoglichen und hier nur bestimmte Angebote zu sperren (Negativfilter). Im kompletten Schulbereich von Baden-Wurttemberg bietet das Landesforschungsnetz BelWu ein eigenes Inhalte-Filtersystem an. . Beschleunigung von Ma?nahmen gegen unzulassige Angebote Die Erfahrung zeigt, dass Straf- und Bu?geldverfahren gegen Anbieter im Internet zu lange dauern und haufig wegen Geringfugigkeit eingestellt werden. Notig ist die Einsetzung einer Taskforce mit dem Ziel, Verfahren zu beschleunigen und den Wirkungsgrad zu erhohen. In dieser Taskforce sollten die zustandigen Ministerien, die Kriminalpolizei und die Jugendschutzstellen vertreten sein. . Ausbau von jugendschutz.net Jugendschutz.net wird durch die Verankerung im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und die organisatorische und personelle Anbindung an die neu geschaffene Kommission fur Jugendmedienschutz deutlich gestarkt. Die existierende Hotline (email: [EMAIL PROTECTED] oder www.jugendschutz.net) muss zusatzlich bekannter gemacht werden. . Verstetigung der Programme fur Erziehungsberechtigte Es muss noch mehr Gewicht auf die Starkung der medienbezogenen Erziehungskompetenz von Eltern gelegt werden. Denn nur mit sinnvoller Unterweisung, die eigene Kenntnis voraussetzt, kann den Kindern und Jugendlichen, dabei geholfen werden, selbst und eigenverantwortlich mit den Medienangeboten umzugehen. Aus Mitteln der Zukunftsoffensive III wird das Investitionsforderprojekt "Medienoffensive in der Jugendhilfe" finanziert. Gefordert werden die medientechnische Ausstattung von Einrichtungen der stationaren Erziehungshilfe sowie die medienpadagogische Qualifizierung der dortigen padagogischen Mitarbeiter mit dem Ziel, Eltern, Erziehungsberechtigten aber auch benachteiligten Jugendlichen Medienkompetenz zu vermitteln. . Medienkompetenz der Jugendlichen fordern Jugendliche, die Handlungsalternativen gedanklich verarbeiten konnen, werden die Angebote sinnvoller und sozial verantwortlicher nutzen als Jugendliche, die nur wenig Forderung bei der Entwicklung ihrer Urteilsfahigkeit und ihres Wertebewusstseins erfahren haben. Neuer Jugendmedienschutzstaatsvertrag Dieses Ma?nahmepaket der Landesregierung ist nach Palmers Worten die "notwendige und sinnvolle Erganzung" des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags der Lander, in dem kunftig der Jugendschutz fur den gesamten Bereich des Internets geregelt sein wird und der die Kompetenz fur den Jugendmedienschutz den Landern gibt. Der Vertrag soll im September dieses Jahres von den Landern unterzeichnet werden. Dabei geht es um folgende zentralen Punkte: . Ein absolutes Verbreitungsverbot fur jugendgefahrdende Angebote . nur fur Erwachsene geeignete Angebote durfen technisch auch nur fur diese zuganglich sein . bei entwicklungsbeeintrachtigenden Angeboten hat der Anbieter entweder durch die Einhaltung von Zeitgrenzen oder durch technische Vorkehrungen dafur Sorge zu tragen, dass Kinder und Jugendliche sie nicht wahrnehmen . die Bu?gelder bei Jugendschutzversto?en sollen bis 500.000 ? gehen . die staatliche Aufsicht wird durch eine Kommission fur Jugendmedienschutz (KJM) vereinheitlicht, die aus Vertretern der Landesmedienanstalten und der Jugendschutzbehorden von Bund und Landern zusammengesetzt sein wird Sitz der neuen Jugendmedienschutzkommission soll Baden-Wurttemberg werden "Wichtige Impulse zu diesem Vertrag kommen zwar aus Baden Wurttemberg, insgesamt sehen wir, was unsere eigenen jetzt bevorstehenden Ma?nahmen zeigen, die Ergebnisse des Vertrages als nicht vollstandig ausreichend an", so Minister Palmer. "Kinder- und Jugendschutz ist eine zentrale Aufgabe des Staates, bei der man sich nicht mit Vertragen begnugen darf, wenn man als Land die Moglichkeit hat, durch eigene Ma?nahmen aktiv zu werden und Verbesserungen zu erreichen", betonte der Minister. Im Ubrigen werde er sich dafur einsetzen, dass der Sitz der neuen Jugendmedienschutzkommission nach Baden-Wurttemberg kommt. Bund muss mehr tun Was weiter von Noten sei, so Palmer, sei erganzend ein effektiverer strafrechtlicher Jugendschutz im Internet durch den Bund, bei dem in diesem Bereich die Zustandigkeit bleibe. Dazu gehore ein Vermietungsverbot fur schwer jugendgefahrdende Bildtrager und ein Verbot von Verleih- und Verkaufsautomaten fur entsprechende jugendgefahrdende Angebote, ein ein Verbot von sog. "Killerspielen", auch im Internet und schlie?lich ein Verbot von pornographischen Darstellungen von Kindern und Jugendlichen auf Tragermedien. "Das Jugendschutzgesetz des Bundes sowie das Strafgesetzbuch mussen dementsprechend erganzt werden. Wir werden so rasch wie moglich die erforderlichen Bundesratsinitiativen ergreifen", betonte der Minister.
