On Thu, 6 Feb 2003 11:31:14 +0100, Rigo Wenning <[EMAIL PROTECTED]> wrote:

>Mein letzter Stand war, dass der Kunde nur bei _groben_ Verletzungen der
>Sorgfaltspflicht haftet. (z.B. Pin auf die Karte geritzt, sehr sp�te
>Meldung/Sperrung etc)
>
>Aber wie die AGB derzeit aussehen, weiss ich nicht...

Ich habe von einem Urteil gehoert, indem das "bei sich tragen" der PIN
allein schon als Verstoss gegen die Sorgfaltspflicht angesehen wurde. 

Diese Bewertung ist IMHO aber knackbar - kommt aber auf den Richter
an.

-- 
Ich wei� nicht, welche Waffen im n�chsten Krieg zur Anwendung kommen,
wohl aber, welche im �bern�chsten: Pfeil und Bogen. 
(Albert Einstein, dt.-am. Physiker, 1879-1955)

Antwort per Email an