http://www.heise.de/newsticker/data/anw-12.02.03-001/

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Registrar muss Domain im DNS sperren  

Der D�sseldorfer Internet-Registrar Joker.com hat die Website 
Ogrish.com gesperrt. Die Sperrung erfolgte auf Anordnung der 
D�sseldorfer Staatsanwaltschaft; weiter hei�t es bei ogrish.com, den 
Betreibern sei mitgeteilt worden, "falls Sie die Domain reaktivieren 
wollen, m�ssen sie in Deutschland ein Gerichtsverfahren anstrengen". 
<http://www.heise.de/RealMedia/ads/adstream_lx.ads/www.heise.de/newst 
icker/meldungen/internet/1762366534/Middle1/he-test-contentads/zaehle 
r.html/3231372e38392e3134312e3534?_RM_EMPTY_>  

Siegfried Langenbach, Chef des Registrars CSL/Joker.com, best�tigte 
den Vorgang gegen�ber heise online: Die D�sseldorfer 
Staatsanwaltschaft ist der Meinung, das Angebot Ogrish.com versto�e 
gegen Paragraph 131 des Strafgesetzbuches. Darin wird die 
Verherrlichung oder Verharmlosung von Gewaltdarstellung unter Strafe 
gestellt. Langenbach ist die Sperrung gar nicht recht: Er geh�rt zu 
den Unternehmern, die gegen die Sperrungsverf�gung der 
Bezirksregierung D�sseldorf klagen.  

Der Vorgang stellt eine neue Qualit�t der Sperrungen der letzten Zeit 
dar, da eine Sperrung auf Registrar- beziehungsweise DNS-Ebene nicht 
so leicht durch die User selbst zu umgehen ist. Zudem w�rde ein Umzug 
zu einem anderen Registrar die Kooperation von Joker.com erfordern. 
Der Inhalt auf Ogrish.com �hnelt in weiten Teilen Rotten.com, das 
auch schon der D�sseldorfer Schere zum Opfer fallen sollte.  

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