On Thu, 2003-04-24 at 09:51, Thomas Stadler wrote:
> Den Einwand verstehe ich nicht. Du kannst kein Phantom verklagen, sondern nur 
> (natuerlich oder juristische) Personen, die man notfalls in den Gerichtssaal 
> zerren und was viel wichtiger ist, anschliessend auch vollstrecken kann.

Was ist mit zwischen Systemen, die von spammern, hackern und co
ausgenutzt werden? Wenn das aufgrund nachl�ssiger Verwaltung
passiert (offenes relay, 6 monate alte sicherheitsl�cher etc.)
kann das im wiederholten fall auch grundlage f�r schadenersatz
sein?

sprich: gibt es auch aus juristischer sicht einen starken druck
die systeme sicher zumachen und ab da sicher zu halten, oder k�nnen
betreiber unbehelligt nur auf zuruf agieren, und ansonsten ihre
system verwahrlosen lassen - mit den bekanten folgen?

Das geht nat�rlich nicht gege die spammer, sondern um die
austrocknung des bisher unersch�pflichen vorrats and unsicheren
oder falsch konfigurierten systemen.

Tsch�ss, Andreas

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