On Thu, 2003-04-24 at 09:51, Thomas Stadler wrote: > Den Einwand verstehe ich nicht. Du kannst kein Phantom verklagen, sondern nur > (natuerlich oder juristische) Personen, die man notfalls in den Gerichtssaal > zerren und was viel wichtiger ist, anschliessend auch vollstrecken kann.
Was ist mit zwischen Systemen, die von spammern, hackern und co ausgenutzt werden? Wenn das aufgrund nachl�ssiger Verwaltung passiert (offenes relay, 6 monate alte sicherheitsl�cher etc.) kann das im wiederholten fall auch grundlage f�r schadenersatz sein? sprich: gibt es auch aus juristischer sicht einen starken druck die systeme sicher zumachen und ab da sicher zu halten, oder k�nnen betreiber unbehelligt nur auf zuruf agieren, und ansonsten ihre system verwahrlosen lassen - mit den bekanten folgen? Das geht nat�rlich nicht gege die spammer, sondern um die austrocknung des bisher unersch�pflichen vorrats and unsicheren oder falsch konfigurierten systemen. Tsch�ss, Andreas
