* Kai Raven wrote: > wie ich schon mal sagte, ISP's die Logs ben�tigen, um Angriffe aufkl�ren > und verhindern zu k�nnen, sollten schon auch selbst Logs aufbewahren > d�rfen, aber nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Zeitdauer, es > waren ja schon einige Zeitr�ume im Gespr�ch - ich glaube bei allen > Nennungen kommt man auf eine Zeitdauer von ca. 4 Wochen.
Vier Wochen sind ok, wobei ich eine Woche bevorzuge f�r den Regelbetrieb. > Ansonsten ist ja die eigentliche Praxis - BKA Mensch geht zum > Staatsanwalt, dann richterliche Anordnung OK, nur scheint wie die > Telefonabh�rgeschichten um die Bielefelder Studie zu zeigen, dass die > Kontrollfunktion von Staatsanwalt + Richter fast v�llig zu versagen, Es gibt keine Kontrollfunktion. Es gibt keine Nachbearbeitung von Genehmigungen. >> b) Wie lange soll bis zum einfrieren bzuw. zu nem richterlichen >> Einfrierbeschluss vergehen d�rfen. Weniger schwierig, weil der Anfragende meist sofort dazusagt, wann der Beschlu� nachgereicht werden wird.
