und die Heise-Meldung:
Nutzer des bei der TU Dresden beheimateten Anonymisier-Dienstes JAP (Java Anon Proxy) d�rfen sich nicht mehr darauf verlassen, dass ihre Aktionen tats�chlich anonym bleiben. Auf Betreiben des Bundeskriminalamts (BKA) wurden die Mitarbeiter des Forschungsprojektes AN.ON verpflichtet, die Zugriffe auf eine bestimmte IP-Adresse f�r einen bestimmten Zeitraum zu speichern und �ber die gespeicherten Daten Auskunft zu erteilen. Das Bundeskriminalamt hatte im Rahmen eines Strafermittlungsverfahrens gegen das Unabh�ngige Landeszentrum f�r Datenschutz in Schleswig-Holstein einen richterlichen Beschluss beim Amtsgericht Frankfurt erwirkt. ... (shnipp) Die Anordnung einer Aufzeichnung von Daten ist nach der Strafprozessordnung lediglich in eng begrenzten F�llen zul�ssig, in denen der Verdacht einer Straftat vorliegt, die in dem Katalog des � 100 a Strafprozessordnung explizit aufgef�hrt ist. Gegen�ber heise online teilte das Amtsgericht Frankfurt mit, es handele sich bei den Ermittlungen, in denen der Beschluss gegen AN.ON beziehungsweise die schlewsig-holsteinischen Datensch�tzer erging, um einen Fall aus dem Bereich der Kinderpornographie. Dieser Tatbestand ist jedoch nicht im Straftatenkatalog des � 100 a aufgenommen. (schnipp) Auch andere Zugriffe auf IP-Adressen werden nur aufgrund richterlicher Beschl�sse mitprotokolliert. "Wir garantieren, dass die Protokollierungsfunktion nicht missbraucht wird", versicherte auch die AN.ON-Projektleiterin Marit Hansen beim Unabh�ngigen Landeszentrum f�r den Datenschutz. Und B�umler f�hrt weiter aus: "Der Schutz der Anonymit�t der Nutzer ist und bleibt, von dem vorstehend beschriebenen Ausnahmefall abgesehen, die zentrale Garantie von AN.ON." Das Vertrauen in AN.ON d�rfte ob der BKA-Aktion nun aber erheblich angekratzt sein -- die Protokollierungsfunktion f�hrt die Anwendung schlicht ad absurdum. Die Betreiber m�ssen sich dabei auch an die eigene Nase fassen: Mit mehr Informationen f�r die Nutzer zu einem fr�heren Zeitpunkt w�re der Vertrauensverlust sicherlich geringer gewesen. Twister
