On 2003-10-15 19:50:32 +0200, Matthias Hannich wrote:
> Mit welcher Begründung? Und was heißt "psychisch Kranke"? War sie so
> krank, dass sie sich bereits in ärztlicher Behandlung befand, für gesund
> erklärt wurde oder war die "psychische Erkrankung" dann doch nicht in
> der Form gegeben, als dass sie eine "Vollzugshandlung" rechtfertigen würde?

Sie war schon in Behandlung gewesen, sie war schon agressiv
gewesen, sie hat AFAIK selbst um Einweisung gebeten. Die
Information ist aber zwischen Psychatrie und Polizei versandet.
Einen ähnlichen Fall gab's einige Wochen vorher.

Genaueres in der taz Bremen der letzten Monate.

Gruß
    Martin
-- 
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