On 17 Oct 2003, at 10:57, Alvar Freude wrote: > Inwieweit ist denn bei sowas eigentlich die Staatsanwaltschaft oder > der Anzeigenerstatter Schadensersatzpflichtig? Immerhin würde eine > solche Beschlagnahme mein Büro lahmlegen, irgendwie muss ich ja auch > Geld verdienen ...
Kannste vergessen, AFAIK. Eine Computer-Beschlagnahme hat IMHO de facto den Nebeneffekt einer ohne justitiellen Schuldspruch von der Exekutive verhaengten und daher wohl eigentlich verfassungswidrigen "quasi-Strafe" ohne Rechtswegegarantie: Der Wertverlust wird nicht erstattet. Und der Verdienstausfall i.d.R. auch nicht. Die Exekutive mag das wohl hie und da durchaus goutieren, macht doch die Aussicht oder Androhung der Beschlagnahme die Verdaechtigten in manchen Faellen ausserordentlich kooperationsbereit. Zuletzt zu beobachten z.B. beim Anonymiser-Fall. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]