Hallo Liste,

Friday, October 31, 2003, 9:52:30 AM, Michael Brunnbauer wrote:


> re

> Aus aktuellem Anlaß:

> Inwieweit verstoße ich gegen deutsche Gesetze, wenn ich im Auftrag eines
> Dritten einen Erotik-Server im Ausland administriere, der keine 
> Altersverifikation nach deutschem Recht verlangt ?

Was administrierst du denn genau? Interessant scheint mir hier:

--snip--  http://www.heise.de/newsticker/data/uma-13.10.03-000/

Gericht bejaht Haftung des Admin-C

In einem jetzt veröffentlichten Beschluss (Az. 2 W 27/03) vom 1.
September hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass bei
Ansprüchen aus Marken- und Namensrecht neben dem Domain-Inhaber auch
der Admin-C als administrativer Ansprechpartner einer Domain haftet.

[..]

Grundsätzlich haftet derjenige als Störer, der in irgendeiner Weise --
auch ohne eigenes Verschulden -- willentlich und kausal zum
Wettbewerbsverstoß eines anderen beiträgt, sofern er eine rechtliche
Möglichkeit hat, diese Handlung zu verhindern. [..]

Etwas anderes gelte nach dem Beschluss des OLG allerdings in den
Fällen, in denen es sich bei dem Admin-C um eine "abhängige
Hilfsperson" handele, die lediglich eine untergeordnete Stellung in
einem fremden Unternehmen inne habe. [..]

--snip--

Bei Erotik wird ja gerne mit dem Strafgesetzbuch gewedelt, insbeson-
dere: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__184.html. Fuer
naive Menschen wie mich ist Strafrecht/Jugendschutz auch bedeutsamer
als Marken- und Namensrecht, auch wenn ich da seit ein paar Jahren
zunehmend zweifle.

Aus Netzsicht waere da noch der JMStV:
 http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html

Und (als dessen Grundlage) das JuSchG:
 http://www.artikel5.de/gesetze/juschg.html

Frage duerfte auch nicht zuletzt sein, an wen sich das Angebot rich-
tet. Bei eine .de-Domain mit in deutscher Sprache gehaltenem Angebot
duerften die ueblichen Verdaechtigen [1] wohl recht sicher den DACH-
Raum als Zielgebiet annehmen. Bei anderen Konstellationen ist man
variabel ...

Ich wuerde wohl auch mal direkt in einem Forum Betroffener fragen:
 http://www.jaginforum.de/

Vermutlich wurde das Theman dort schon erschoepfend diskutiert, die
Chancen auf eine brauchbare Antwort stehen jedenfalls nicht schlecht.

MfG
 Olaf
 
[1] Ach, und wer Zahlenspiele mag:

    "Stellungnahme
     des Staatsministeriums
     Jugendschutz im Internet":

http://www3.landtag-bw.de/wP13/Drucksachen/1000/13_1811_d.pdf


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