Hallo Liste, Friday, October 31, 2003, 9:52:30 AM, Michael Brunnbauer wrote:
> re > Aus aktuellem Anlaß: > Inwieweit verstoße ich gegen deutsche Gesetze, wenn ich im Auftrag eines > Dritten einen Erotik-Server im Ausland administriere, der keine > Altersverifikation nach deutschem Recht verlangt ? Was administrierst du denn genau? Interessant scheint mir hier: --snip-- http://www.heise.de/newsticker/data/uma-13.10.03-000/ Gericht bejaht Haftung des Admin-C In einem jetzt veröffentlichten Beschluss (Az. 2 W 27/03) vom 1. September hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass bei Ansprüchen aus Marken- und Namensrecht neben dem Domain-Inhaber auch der Admin-C als administrativer Ansprechpartner einer Domain haftet. [..] Grundsätzlich haftet derjenige als Störer, der in irgendeiner Weise -- auch ohne eigenes Verschulden -- willentlich und kausal zum Wettbewerbsverstoß eines anderen beiträgt, sofern er eine rechtliche Möglichkeit hat, diese Handlung zu verhindern. [..] Etwas anderes gelte nach dem Beschluss des OLG allerdings in den Fällen, in denen es sich bei dem Admin-C um eine "abhängige Hilfsperson" handele, die lediglich eine untergeordnete Stellung in einem fremden Unternehmen inne habe. [..] --snip-- Bei Erotik wird ja gerne mit dem Strafgesetzbuch gewedelt, insbeson- dere: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__184.html. Fuer naive Menschen wie mich ist Strafrecht/Jugendschutz auch bedeutsamer als Marken- und Namensrecht, auch wenn ich da seit ein paar Jahren zunehmend zweifle. Aus Netzsicht waere da noch der JMStV: http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html Und (als dessen Grundlage) das JuSchG: http://www.artikel5.de/gesetze/juschg.html Frage duerfte auch nicht zuletzt sein, an wen sich das Angebot rich- tet. Bei eine .de-Domain mit in deutscher Sprache gehaltenem Angebot duerften die ueblichen Verdaechtigen [1] wohl recht sicher den DACH- Raum als Zielgebiet annehmen. Bei anderen Konstellationen ist man variabel ... Ich wuerde wohl auch mal direkt in einem Forum Betroffener fragen: http://www.jaginforum.de/ Vermutlich wurde das Theman dort schon erschoepfend diskutiert, die Chancen auf eine brauchbare Antwort stehen jedenfalls nicht schlecht. MfG Olaf [1] Ach, und wer Zahlenspiele mag: "Stellungnahme des Staatsministeriums Jugendschutz im Internet": http://www3.landtag-bw.de/wP13/Drucksachen/1000/13_1811_d.pdf -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]