On Wed, 19 Nov 2003 08:56:35 +0000 (UTC), Lutz Donnerhacke
<[EMAIL PROTECTED]> wrote:

>* Oliver Gassner wrote:
>> Deshalb muss Inhaltskontrolle im Netz beim _Absender_ ansetzen und
>> nicht beim Provider oder sonstwo.
>
>Nein. Der Empfänger muß selbst filtern, wenn er will. Absenderfilterung
>nennt man zurecht 'Vorzensur'.

Vorzensur verhindert das Absenden. (Also z.B. den Druck eines
Buches/einer Zeitung oder schwärzt *vor* der Verbreitung Passagen..)
Dat gibbet in D nich. (Bohlen und Alban N. Herbst und Biller(?) wurden
ja zunächst ausgeliefert.)

Wenn jemand etwas Illegales abgesendet hat ist es sinnlos/falsch, die
(otentiellen) Wmpfänger zu kriminalisieren oder in ihren
Freiheitsrechten einzuschränken. DANN muss man den 'Sender abstellen'.
das ist Nachzensur. 

Bzw. Unterwerfung von Kommunikaten unter das StGB.

Wenn der Sender im Ausland sitzt muss man das bilateral oder
multilateral lösen.

OG


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