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Gravenreuth-Kanzlei mahnt P2P-Portal emule.de ab

Ein Raunen ging Mitte des vergangenen Jahres durch die einschl�gigen
Webforen als bekannt wurde, dass die Kanzlei des Anwalts G�nter
Freiherr von Gravenreuth[1] die Begriffe "eMule" und "edonkey" f�r
Mandanten als Marke registriert hatte. Im Fall von "eMule" erfolgte der
Eintrag ins Markenregister f�r die "Firstway Medien GmbH[2]", "edonkey"
hat die Kanzlei f�r einen Frank D�mpelmann registriert. Damals wurde
wild spekuliert, was die Mandanten von Gravenreuths Kanzlei wohl mit
den nunmehr gesch�tzten Begriffen anfangen wollten. eDonkey2000 ist das
wohl meistgenutzte P2P-Netzwerk zum Download von Filmen. Der Client
eMule ist ein sehr beliebtes Tool, das als Open-Source-Projekt auf dem
eDonkey-Protokoll aufsetzt.

Seit der vergangenen Woche nun sieht die P2P-Gemeinde klarer: Am 2.
Februar flatterte Marcus Falck, dem Betreiber des Portals emule.de[3],
eine Abmahnung ins Haus. F�r die Firstway Medien GmbH forderte
Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, Partner von Gravenreuth, den Webmaster
auf, die Domain emule.de im Gesch�ftsverkehr nicht mehr zu nutzen, sie
also abzuschalten. In dem Schreiben wies er darauf hin, dass die "sich
hier gegen�berstehenden Kennzeichen verwechslungsf�hig" seien. Es
bestehe eine "Branchenn�he bzw. eine Warenidentit�t". Die Abgabe der
entsprechenden strafbewehrten Unterlassungserkl�rung forderte er bis
zum 2. Februar, also dem Tag der Zustellung.

Falck konnte kaum glauben, was er da sah. Immerhin ist er seit
September 2002 Inhaber der Domain emule.de. Die Wortmarke von Firstway
wurde erst am 23. April 2003 angemeldet, also deutlich sp�ter.
Offensichtlich hat Syndikus oberfl�chlich recherchiert: Ihm ist wohl
entgangen, dass der Eintrag vom 14. Juli 2003 in der Whois-Datenbank
des DeNIC nur ein �nderungseintrag war, weil emule.de den Provider
gewechselt hatte. Das bekannte eMule-Projekt selbst ist nochmals �lter:
Gegen�ber heise online erkl�rte Erfinder Hendrik Breitkreuz, dass sein
entsprechendes Open-Source-Projekt bereits seit dem 13. Mai 2002 bei
Sourceforge eingetragen[4] ist.

Nun k�nnte die Abmahnung f�r Syndikus und seine Mandantin unangenehme
Folgen haben. Markenrechtsexperte Jochen Krieger[5] erkl�rte im
Gespr�ch mit heise online, dass Falck nun gute Aussichten habe, eine
eventuelle Gegenklage, also eine so genannte negative
Feststellungsklage, zu gewinnen: "Die entscheidende Erstbenutzung
erfolgte fraglos nicht durch den Markeninhaber", erkl�rte er. Seiner
Meinung nach sei in diesem Fall gleichg�ltig, ob der Domain-Name
"emule" juristisch als Werktitel oder als Gesch�ftskennzeichen zu
werten ist.

Bisher hat Falck noch nicht entschieden, wie er weiter vorgehen will.
Die Unterlassungserkl�rung habe er nicht abgegeben. Mittlerweile hat er
sich mit den eMule-Entwicklern zusammengetan und die Seite
freemule.net[6] ins Netz gestellt. Dort ruft er zu Spenden f�r die
Rechtsverteidigung und eine beabsichtigte L�schungsklage der Marke
"emule" auf. Auch bei einem solchen Vorhaben bestehen nach Ansicht von
Rechtsanwalt Krieger gute Aussichten auf Erfolg: "Sowohl das
Gesch�ftskennzeichen als auch der Werktitel entstehen mit der
Benutzungsaufnahme und sind damit �ltere Rechte im Sinne des
Paragraphen 51[7] Markengesetz."

In der Vergangenheit rief die N�he des Rechtsanwalts Syndikus aus der
Kanzlei Gravenreuth zu dubiosen Dialer-Anbietern schon mehrfach Argwohn
in den Medien hervor. So ist er beispielsweise administrativer
Ansprechpartner der Site eselfilme.de. Dort wiederum wird mit
Popup-Fenstern intensiv Werbung f�r die Site emule-client.com gemacht.
emule-client.com suggeriert dem Nutzer, eine "offizielle"
Download-Seite f�r das kostenlose Programm eMule zu sein. Tats�chlich
aber erhalten arglose Anwender hier einen manipulierten, gleichnamigen
Client, der sich nur auf den ersten Blick wie das originale P2P-Tool
verh�lt. Nach einigen Tagen fordert die Software ihren Nutzer auf, bei
einer 0190-Nummer anzurufen, die mit 19,95 Euro abgerechnet wird. Dort
solle man einen Freischalt-Key erfragen. Wenn der nicht eingegeben
wird, l�dt das Tool ab diesem Zeitpunkt Dateien nur noch mit bis zu 5
KByte/s aus dem eDonkey-Netz herunter.

Die Entwickler, die das eMule-Projekt tats�chlich programmieren und
vorantreiben, �rgern sich �ber solche Trittbrettfahrer-Methoden. Bei
ihnen trudeln permanent Anfragen von Anwendern des manipulierten
Clients ein. Sie beklagen sich, dass sie pl�tzlich nach Lizenzcodes
gefragt werden und 0190-Nummern anrufen sollen. "Der Hammer ist, dass
wir da noch Support leisten m�ssen", beklagt sich Entwickler
Breitkreuz. Mittlerweile hat das eMule-Projekt eine Site[8]
eingerichtet, auf der die Funktionsweise der gef�lschten Clients
erl�utert wird. Dort findet man auch eine Anleitung zur kompletten
Deinstallation.

Verantwortlich f�r diese Abzocke ist die Firma 3PO Web-Invest Ltd.,
angeblich ans�ssig auf den British Virgin Islands. 3PO wiederum ist
jene Firma, f�r die Anwalt Syndikus gerne seinen Namen als admin-c bei
Domain-Registrierungen hergibt, so beispielsweise im Falle von
eselfilme.de. Die Marke "edonkey" hat die Gravenreuth-Kanzlei, wie
bereits erw�hnt, f�r einen "Frank D�mpelmann" angemeldet. D�mpelmann
war bis vor kurzem Gesch�ftsf�hrer der Consiliere New Media GmbH[9],
die sich in der Vergangenheit mit dubiosen Dialern Bekanntheit
verschafft hatte und in juristischen Fragen von Syndikus vertreten
wurde. Mittlerweile hat es Syndikus sowohl bei Consiliere als auch beim
ebenfalls in Wetter ans�ssigen 0190-Anbieters Global Netcom[10] zum
Gesch�ftsf�hrer gebracht. Syndikus selbst war bislang f�r heise online
f�r eine Stellungnahme zu den Vorg�ngen nicht zu sprechen.
 (hob[11]/c't)

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  [2] http://www.firstway.de/
  [3] http://www.emule.de
  [4] http://sourceforge.net/projects/emule/
  [5] http://transpatent.com/ra_krieger/
  [6] http://www.freemule.net
  [7] http://transpatent.com/gesetze/demgt3.html#51
  [8] http://www.emule-project.net/faq/de_badmod.htm
  [9] http://www.consiliere.de/
  [10] http://www.global-netcom.de/
  [11] mailto:[EMAIL PROTECTED]

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