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15.02.04 BGH: Zur strafrechtlichen Verurteilung von Raubkopierern Nachdem das Landgericht Frankfurt/Main einen Unternehmer wegen der Vervielf�ltigung von Aufnahmen von Eros Ramazotti und Eric Clapton zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt hatte, weil der Unternehmer nicht die erforderlichen Vervielf�ltigungsrechte besessen hatte, wird sich nun der BGH mit diesem Fall besch�ftigen. Im Revisionsverfahren hat der Angeklagte eingewendet, er k�nne nicht verurteilt werden, solange nicht die jeweiligen Inhaber der Vervielf�ltigungsrechte durch das erkennende Gericht ausfindig gemacht worden seien. Dies hatte das LG Frankfurt nicht getan. Das Problem: Die Rechte an den Werken von Eric Clapton werden von mehr als 50 Firmen weltweit gehalten. W�rde das erkennende Gericht nun f�r jedes der betroffenen gesch�tzten Werke den Rechteinhaber ermitteln m�ssen k�me dies einer "Beweisf�hrung quer durch die Welt" gleich. Die Entscheidung des BGH wird f�r den 03.03.2004 erwartet (via beck-aktuell). kremesa | Permalink | TrackBack (0) | -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
