On Wed, 28 Apr 2004, Gert Doering wrote:

> On Tue, Apr 27, 2004 at 11:46:13PM +0200, Holger Voss wrote:
> > Was mache ich, um zu dem zu kommen, was ich als mein Recht erachte?
>
> Vermutlich schwierig - "Vertragsfreiheit" - niemand von denen *muss*
> ein Geschaeft mit Dir machen, wenn er nicht will.

Ich denke nicht. Wenn, wie ein Vorredner bemerkte (entschuldigt, ich war
zu schnell am Abzug, dem Delete-Button), nach TKG niemand berechtigt ist,
grundlos Personaldaten zu sammeln, dann ist das Recht auf
Vertragsabschluss einklagbar (Laiensicht;-)

Ich faende es sinnvoll, eine Klage zu erwaegen, aber bestimmt ist eine
gute Kenntnis der Rechtslage und eine gute Rechtsschutzversicherung ganz
hilfreich. Evt. ist aber auch ein Vorsprechen bei den Rechtsabteilungen
der betreffenden Mobilfunkfirmen sinnvoll?

Hilft Dir ein Kontakt zur Stiftung Warentest weiter?

Es gruesst
Peter

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