* Florian Weimer wrote:
> Lutz Donnerhacke <[EMAIL PROTECTED]> writes:
>> Der Witz an der Geschichte ist dann, daß diese Karte gesperrt wird,
>> wenn nicht innerhalb von 14 Tagen personenidentifizierende Daten
>> beim dahinterstehenden Carrier vorliegen. Dies ist aber erst seit
>> Oktober 2001 so.  Der Hintergrund für dieses Verhalten der Carrier
>> ist, daß sie in Haftung genommen werden, wenn Sie der
>> Auskunftspflicht nach §89TKG nicht genügen können. Die
>> Inhaftungnahme besteht im Zweifel im Lizenzentzug.
>
> Lutz, Du spielst mal wieder eines Deiner Spielchen, wie damals mit den
> Telefongesprächsinhalten auf dem Schwarzmarkt.

Den ersten Teil habe ich selbst durchgemacht, als ein Geschenk plötzlich
nicht mehr ging. Das ist peinlich. Da fängt man an zu suchen und zu fragen.
Ob die Auskunft des zweiten Teils stimmt, kann ich nicht beurteilen, jedoch
habe ich diese so bekommen.

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