* Marc Haber: > On Fri, Jul 30, 2004 at 12:50:16PM +0200, Florian Weimer wrote: >> Natürlich muß der Lieferant dafür geradestehen, daß er etwas liefert, >> was ohne die Verletzung von Rechten Dritter bestimmungsgemäß >> eingesetzt werden kann. Da die Stadt München den Auftrag wohl kaum an >> ein mittelständisches EDV-Unternehmen vergeben wird, sehe ich nicht, >> wie das sich zu einem Problem entwickeln soll. > > Wenn ich das jetzt weiterspinne, kann man sich als mittelständisches > EDV-Unternehmen dann nicht mehr erlauben, freie Software anzubieten, > weil man im Zweifel mit den ersten Ansprüchen wegen Fortschrittsbalken > etc vom Markt ist.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Das Risiko ist bei ebenfalls mittelständischen Kunden ganz offensichtlich beherrschbar; die Problematik betrifft sowohl Urheberrechte, als auch Patente und existiert insofern nicht erst seit gestern. Außerdem hast Du vielleicht selbst einen Zulieferer, den Du in Regreß nehmen kannst (so wie das bei proprietärer Software ablaufen würde). -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]