"Axel H Horns" <[EMAIL PROTECTED]> schrieb: > ja natuerlich, wie immer. Wie waer's mit einem Blick ins Gesetzbuch? > Manchmal hilft das bei der Rechtsfindung. > > Das DE-Patentgesetz sagt: > > ---------------------------- CUT ---------------------------- > § 1 PatG > > (1) Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer > erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. > > (2) [...]
Das ist sinnentstellend gekürzt: ,---- | (2) Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht | angesehen: | 1. Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden; | 2. ästhetische Formschöpfungen; | 3. Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder | für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für | Datenverarbeitungsanlagen; | 4. die Wiedergabe von Informationen. | | (3) Absatz 2 steht der Patentfähigkeit nur insoweit entgegen, als für | die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche Schutz begehrt | wird. `---- -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]