Am Friday 24 September 2004 17:11 verlautbarte Lutz Donnerhacke :
> > Der kommerzielle Umgang mit der passenden Software kann Anlass fuer
> > eine mittelbare Patentverletzung geben.
>
> Häh? Ich kann also doch für Software, die nichts mehr mit Aufzügen zu
> tun hat, angekreidet werden, nur weil die Strukturen und Abläufe bei
> Problem des ruckelfreien Aufzugs denen meiner Lösung ähneln?

Und wieder sind wir am Punkt ;) Das macht die Dinge doch so zufällig..

Aber Axel hat vielleicht einen Link der besser erklärt, was eine 
mittelbare Patentverletzung ist. Weil: Ganz verstanden habe ich das 
auch noch nicht..

Rigo

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