* Gunnar von Boehn wrote:
> Ob man als Wiki-betreiber schadensersatzpflichtig ist wenn jemand hier
> copyrighted Material hochlaedt.
> Oder ob wann als Forumbetreiber fuer upgeloaded Avater haftet.

Würde ich beides verneinen.

> Der Hinweis von Florian Weimer dass als Wiki-betreiber das TDG greifen
> muesste war schon recht gut.

Ack.

> Was mich auch interessiert ist wie das "Korrekte Verhalten" bei solchen
> Faellen ist.

Ruhe bewahren.

> Ob man als Webmaster alles sofort loeschen muss

Nein. Man haftet für die Beseitung konkreter(!) und positiv bekannter(!)
Rechtsverletzungen. Eine laxe, unkonkrete und nicht substanziere
Benachrichtigung eines Dritten ist sowas IMHO nicht. Da gehört schlicht die
genaue Angaben der Rechtverletzung, die Beweisangabe als Deep Link und der
grobe Nachweis der Urheberschaft dazu.

> und ob man eine schriftliche Bestaetigung mit Unterschrift vom
> Copyrightinhaber verlangen kann bevor man taetig wird.

Kaum. Es muß glaubhaft sein. Du bist jedoch nicht auführendes Organ eines
Dritten, der sich mit einem Deiner Kunden streitet. Erst, wenn der Streit
entschieden ist, mußt Du handeln. Du bist aber zur Schadenbegrenzung
verpflichet, wenn konkrete Fälle offensichtlich sind. Leider ist aber
"offensichtlich" juristisch etwas ganz anders als in der Umgangssprache.

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