Joerg-Olaf Schaefers schrieb:

> Eine einstweilige Verfügung wurde nicht erwirkt, wäre wohl auch
> albern.

Nein,  das  wäre  nicht albern, sondern ist notwendig. Der VZBV ist ja
kein   zahnloser   Papiertiger,   sondern   hat  eine  klare  Position
eingenommen und wird diese auch durchfechten. Der Presse entnehme ich,
dass  dem  DFB  eine  Frist bis zum 14. Februar gestellt wurde; danach
werden  weitere  Schritte  unternommee.  Wenn  nicht,  hätte  der VZBV
sicherlich  auch  keine Abmahnung an den DFB geschickt (die spielen da
schließlich nicht).

Freundliche Grüße
//padeluun

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