Neko, 

er meint den juristischen Begriff der Mindermeinung: Wenn man etwas 
durchbekommen will, muss man sich an das halten, was die Gerichte 
sagen, denn die entscheiden letztlich. Wenn dazu noch die wichtigen 
Theoretiker zustimmen, dann nennt man das eine herrschende Meinung. Man 
kann in Jura dann immer noch was anderes behaupten, aber spätestens bei 
Gericht wird man scheitern. Das ist das, was Axel hier meint. Nur was 
gerichtlich durchsetzbar ist, ist praxisrelevant. 

Gruss

Rigo

Am Thursday 07 July 2005 18:35 verlautbarte Neko (Simone Demmel) :
> Meinst Du jetzt eine Minderheit in Personenzahl oder eine Minderheit
> an finanzkraeftigem Kapital?
>
> Letzteres glaube ich Dir sofort, ersteres wage ich zu bezweifeln.

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