Neko, er meint den juristischen Begriff der Mindermeinung: Wenn man etwas durchbekommen will, muss man sich an das halten, was die Gerichte sagen, denn die entscheiden letztlich. Wenn dazu noch die wichtigen Theoretiker zustimmen, dann nennt man das eine herrschende Meinung. Man kann in Jura dann immer noch was anderes behaupten, aber spätestens bei Gericht wird man scheitern. Das ist das, was Axel hier meint. Nur was gerichtlich durchsetzbar ist, ist praxisrelevant.
Gruss Rigo Am Thursday 07 July 2005 18:35 verlautbarte Neko (Simone Demmel) : > Meinst Du jetzt eine Minderheit in Personenzahl oder eine Minderheit > an finanzkraeftigem Kapital? > > Letzteres glaube ich Dir sofort, ersteres wage ich zu bezweifeln.
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