Am 09.07.2005 um 00:48 schrieb Martin Schröder:
Halten wir doch einmal fest, das eine softwarebetriebene ABS-Anlage
patentierbar ist. Doch wieso soll zum Beispiel ein Algorythmus für
Erstellung von Blocksatz in einer Textverarbeitung patentierbar sein?
Ist er nicht und waere er auch dann nicht, wenn die Richtlinie Erfolg
gehabt haette.
Das Fortschrittsbalken-Patent war also illegal und sollte es auch
bleiben? Weiß das EPA das?
Die Richtlinie, die die grundsätzliche Nichtpatentierbarkeit von
Software festgeschrieben hätte, wurde gerade abgelehnt. Damit wurde
auch der Weg dafür geebnet, dass das EPA seine in Teilen fragwürdige
Praxis fortsetzen kann.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
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