* PILCH Hartmut wrote: > Das Erfinden im Sinne des Patentrechtes sollte im wesentlichen bei > Versuchen im Labor passieren. Ein unter der Dusche erhaltener > Gedankenblitz, den man dann sogleich als Anspruch formulieren kann, > sollte nicht patentwuerdig sein. Genau das kommt aber heraus, wenn man > die Ausweitung von der angewandten Naturwissenschaft zum Abstrakten hin > zulaesst.
Hartmut, das ist ein schwerer Irrtum. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
