* PILCH Hartmut wrote:
> Das Erfinden im Sinne des Patentrechtes sollte im wesentlichen bei
> Versuchen im Labor passieren.  Ein unter der Dusche erhaltener
> Gedankenblitz, den man dann sogleich als Anspruch formulieren kann,
> sollte nicht patentwuerdig sein.  Genau das kommt aber heraus, wenn man
> die Ausweitung von der angewandten Naturwissenschaft zum Abstrakten hin
> zulaesst.

Hartmut, das ist ein schwerer Irrtum.

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