Am 07/11/2005 03:28 PM schrieb Florian Weimer: > * Hanno Wagner: > >>Viel interessanter finde ich dass die bisher benutzte Logik zur >>Vorratsdatenspeicherung war und ist "wir müssen da im Zweifelsfall >>drankommen". Wie man gerade in England sieht reicht es die Betreiber >>zu bitten die Daten erstmal aufzuheben. Eine Woche nach der Tat. >>Warum also soviel im Nachhinein speichern? > > Zwischen Anzeige und Anfrage bei den ISPs vergehen i.d.R. Monate, weil > die Ermittlungsbehörden überarbeitet sind und teilweise sicherlich > auch etwas seltsame Prioritäten haben.
Wie wird das dann in zB Amerika geregelt mit "quick freeze fast thaw"? (Wenn ich mich nicht täusche, wurde genau dieses System dort verwendet.) Auch in Deutschland sollte das schon in verschiedenen Gesetzen eingeführt werden (der Antrag auf Einfrieren idR ohne richterlichen, die Nutzung/Herausgabe nur auf richterlichen Beschluss). Ich sehe hier weniger datenschutzrechtliche Bedenken (außer es werden wiederum, so wie jetzt anscheinend, *alle* Daten gespeichert). Zumindest, wenn es sich um Einzelfälle oder halbwegs kleine Benutzergruppen handelt (zB Zugriffe auf einen bestimmten Server). Das wäre immer noch datenschutzrechtlich gesehen bedenklich, aber meiner Ansicht nach wesentlich freundlicher als sonstige Vorratsdatenspeicherung. Könnte dem strukturellen Problem, dass die Daten rechtzeitig eingefroren werden müssen, nicht dann auch begegnet werden, wenn die Kosten, die jetzt in Überwachungsmaßnahmen oder in eine bestimmte Vorratsdatenspeicherung gehen, dafür benutzt werden? In dem Fall macht es für mich keinen großen Unterschied, ob Strafverfolger "direkte" Leitungen zu den Überwachungsanlagen kriegen (wie gefordert) oder ob eine Überwachungsanordnung automatisch abgegeben werden kann, aber innerhalb einer bestimmten Frist bestätigt werden muss und ohne richterlichen Beschluss wieder automatisch gelöscht werden. Viele Grüße, Matthias -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]