Am 07/11/2005 03:28 PM schrieb Florian Weimer:
> * Hanno Wagner:
> 
>>Viel interessanter finde ich dass die bisher benutzte Logik zur
>>Vorratsdatenspeicherung war und ist "wir müssen da im Zweifelsfall
>>drankommen". Wie man gerade in England sieht reicht es die Betreiber
>>zu bitten die Daten erstmal aufzuheben. Eine Woche nach der Tat.
>>Warum also soviel im Nachhinein speichern?
> 
> Zwischen Anzeige und Anfrage bei den ISPs vergehen i.d.R. Monate, weil
> die Ermittlungsbehörden überarbeitet sind und teilweise sicherlich
> auch etwas seltsame Prioritäten haben.

Wie wird das dann in zB Amerika geregelt mit "quick freeze fast thaw"?
(Wenn ich mich nicht täusche, wurde genau dieses System dort verwendet.)
Auch in Deutschland sollte das schon in verschiedenen Gesetzen
eingeführt werden (der Antrag auf Einfrieren idR ohne richterlichen, die
Nutzung/Herausgabe nur auf richterlichen Beschluss).

Ich sehe hier weniger datenschutzrechtliche Bedenken (außer es werden
wiederum, so wie jetzt anscheinend, *alle* Daten gespeichert).
Zumindest, wenn es sich um Einzelfälle oder halbwegs kleine
Benutzergruppen handelt (zB Zugriffe auf einen bestimmten Server). Das
wäre immer noch datenschutzrechtlich gesehen bedenklich, aber meiner
Ansicht nach wesentlich freundlicher als sonstige Vorratsdatenspeicherung.

Könnte dem strukturellen Problem, dass die Daten rechtzeitig eingefroren
werden müssen, nicht dann auch begegnet werden, wenn die Kosten, die
jetzt in Überwachungsmaßnahmen oder in eine bestimmte
Vorratsdatenspeicherung gehen, dafür benutzt werden? In dem Fall macht
es für mich keinen großen Unterschied, ob Strafverfolger "direkte"
Leitungen zu den Überwachungsanlagen kriegen (wie gefordert) oder ob
eine Überwachungsanordnung automatisch abgegeben werden kann, aber
innerhalb einer bestimmten Frist bestätigt werden muss und ohne
richterlichen Beschluss wieder automatisch gelöscht werden.

Viele Grüße,
Matthias

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