> > Das zu pruefen ist unverhaeltnismaessig aufwendig, insbesondere wenn
> > kein woertlicher Verstoss vorliegt sondern nur ein von den Anwaelten
> > behaupteter (etwa unter Berufung auf einen angeblichen "Kern des
> > Verbotes"). 
> 
> In diesem Fall darf Google dann aber auch nicht entfernen oder 
> "sperren".

Darf?

Gibt es da rechtliche Handhaben?

> > So ist derzeit unser Rechtssystem, oder zumindest
> > glauben die meisten juristischen Berater der Internet-Mittler, dass es
> > so sei.
> 
> Ich denke, dass da wie gesagt einfach eine Laestigkeitsabwaegung 
> dahinter steckt. Nachdem bisher niemand gegen nicht gerechtfertigte 
> Entfernungsmassnahmen von Google vorgegangen ist, erscheint es Google 
> einfacher und risikoloser etwas zu entfernen, als etwas, das 
> beanstandet worden ist, drin zu lassen.
> 
> Das ist zunaechst einmal Google-Politik und hat weniger mit unserem 
> Rechtssystem zu tun.

Zunaechst ja.

Mir wuerde es allerdings schwer fallen, diesen Zustand ausgerechnet dadurch
aendern zu wollen, dass ich gegen Google vorgehe.

Die wirklichen Verursacher sitzen ja woanders.

--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
Innovation statt Monopolschutz!  http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/

-- 
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