> > Das zu pruefen ist unverhaeltnismaessig aufwendig, insbesondere wenn > > kein woertlicher Verstoss vorliegt sondern nur ein von den Anwaelten > > behaupteter (etwa unter Berufung auf einen angeblichen "Kern des > > Verbotes"). > > In diesem Fall darf Google dann aber auch nicht entfernen oder > "sperren".
Darf? Gibt es da rechtliche Handhaben? > > So ist derzeit unser Rechtssystem, oder zumindest > > glauben die meisten juristischen Berater der Internet-Mittler, dass es > > so sei. > > Ich denke, dass da wie gesagt einfach eine Laestigkeitsabwaegung > dahinter steckt. Nachdem bisher niemand gegen nicht gerechtfertigte > Entfernungsmassnahmen von Google vorgegangen ist, erscheint es Google > einfacher und risikoloser etwas zu entfernen, als etwas, das > beanstandet worden ist, drin zu lassen. > > Das ist zunaechst einmal Google-Politik und hat weniger mit unserem > Rechtssystem zu tun. Zunaechst ja. Mir wuerde es allerdings schwer fallen, diesen Zustand ausgerechnet dadurch aendern zu wollen, dass ich gegen Google vorgehe. Die wirklichen Verursacher sitzen ja woanders. -- Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262 Innovation statt Monopolschutz! http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/ -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]