Am 12 Oct 2005, um 12:33 hat Sven Türpe geschrieben:
> > > > Google ist ein boersennotiertes Unternehmen und ist Anbieter einer > > gewerblichen Leistung. > > Wenn ich einen Supermarkt betreibe, muss ich dann über den "Markt" der > Vermietung von Einkaufswagen nachdenken? Kann ein örtliches Nah- > verkehrsunternehmen den Markt für ortsfesten Regenschutz in einer Stadt > dominieren? Sollen wir den Markt für Tagebaaurestlöcher de- regulieren? Manchmal bringt Polemik ja auch Erkennntnisgewinn. Hier scheint mir das aber nicht der Fall zu sein. > > Wenn wir den Begriff des Marktes im Recht verwenden wollen, müssen wir > ihn doch halbwegs vernünftig definieren. Unter vernünftig stelle ich mir > unter anderem vor, dass niemandem aus bloßen Seiteneffekten seiner > Geschäftstätigkeit ein Strick gedreht werden kann. Die Suchmaschine ist fuer Google kein Seiteneffekt, sondern der absolute Kernbereich der Taetigkeit dieses Unternehmens. Abgsehen davon spielt es aber auch gar keine Rolle, ob Google noch andere Dienstleistungen anbietet oder die Suchmaschine die primaere geschaftliche Betaetigung darstellt. > > Eigentlich könnten wir das begriffen haben, seit es Privatradio und > -fernsehen gibt. Haben wir aber nicht, wir geben uns immer noch der > Illusion hin, dass ein Radiosender, ein Fernsehprogramm oder eben Google > eine andere Aufgabe habe als den Verkauf möglichst vieler Sichtkontakte > der Zuschauer mit bezahlter Werbung. Dem ist nicht so. Der > wirtschaftliche Erfolg richtet sich gerade nicht nach der Zu- > schauerzahl, sondern nach der Zahl der verkauften Werbeeinblendungen. Deine Argumentation ist schon seltsam. Einerseits behauptest Du Google sei kein gewerblicher Anbieter, andererseits sagst Du aber, der wirtschaftliche Erfolg von Google richte sich nur nach der Zahl der verkauften Werbeeinblendungen. Widerspruechlicher geht es kaum. > > Falls BWLer unter uns sind: wie definiert ihr den Begriff? Ich habe > nämlich auch bloß keine Ahnung. Es geht hier doch nur um die Frage, wie der Begriff des Marktes bzw. der marktbeherrschenden Stellung i.S.d. GWB definiert ist. Massgeblich ist hierfuer ganz alleine, ob Google als Unternehmen eine gewerbliche Leistung anbietet. Dass Google ein Unternehmen ist, duerfte unstreitig sein. Da Unternehmen selten aus altruistischen Motiven handeln, gilt im Recht schon immer die Vermutung, dass die Betaetigung eines Unternehmens grundsaetzlich eine geschaeftliche bzw. gewerbliche Betaetigung darstellt. Gerade boersennotierte Unternehmen muessen bekanntlich besonders auf den sog. Shareholders-Value achten. Der Betrieb der Suchmaschine Google ist kein Geschenk an die Menschheit, sondern ganz einfach Business. Du magst das vielleicht anders sehen. Soweit es um die Rechtsfrage geht, ist die Sache aber klar und eindeutig. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] ----------------------------- Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html ------------------------- "Angela Merkels Sieg ueber das Charisma in der Politik beschert ihr den knappen ersten Platz in der Arithmetik. Schroeder besiegt die Meinungsforscher und leitet daraus die Kanzlerlegitimation ab. Westerwelles Sieg besteht im ewigen Glanz der Leere, im Sieg über Inhalte." (Alfred Dorfer) -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
