* Michelle Konzack schrieb am 22.Mai.2000: > In diesem Sinne verstößt die Veröffenlichung nicht nur gegen die Netiquette > sondern auch gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis.
Nein, eben nicht, denn es hat ja kein Postbote die Mail veröffentlicht, sondern der Aderessat, und der darf das. Ob es gegen andere Gesetze verstößt, (Geheimnisverat ;)) vermag ich nicht zu beurteilen. Nichtsdestotrotz ist es ein übler Verstoß gegen die Netiquette. Bernd ------------------------------------------------ Um sich aus der Liste auszutragen schicken Sie bitte eine E-Mail an [EMAIL PROTECTED] die im Body "unsubscribe debian-user-de <deine emailadresse>" enthaelt. Bei Problemen bitte eine Mail an: [EMAIL PROTECTED] ------------------------------------------------ Anzahl der eingetragenen Mitglieder: 737