* Michelle Konzack schrieb am 22.Mai.2000:

> In diesem Sinne verstößt die Veröffenlichung nicht nur gegen die Netiquette
> sondern auch gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis.

Nein, eben nicht, denn es hat ja kein Postbote die Mail
veröffentlicht, sondern der Aderessat, und der darf das. Ob es gegen
andere Gesetze verstößt, (Geheimnisverat ;)) vermag ich nicht zu
beurteilen.

Nichtsdestotrotz ist es ein übler Verstoß gegen die Netiquette.

Bernd

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