Gerhard Wolfstieg <[EMAIL PROTECTED]> wrote: > Von Frank Küster <[EMAIL PROTECTED]>: > >> Aber das beantwortet nicht meine Frage, was du mit dem "Gesetz für das >> Kleingedruckte" meinst, oder wo das mit der Sprache steht. > (...) >> > Als Beispiel, daß es das überhaupt gibt (viel Zeit zu suchen, habe >> > ich jetzt nicht): >> > http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/recht/1292478,cc=000000159100012924781Q7d8i.html >> >> Und was soll das Beispiel zeigen? Es zeigt doch nur, dass der BGH > > Wo das mit der Sprache steht, habe ich keine Zeit und Lust zu suchen. > Auch meine ich nix sonst außer dem schon Geschriebenen zu dem Gesetz > über das Kleingedruckte.
http://www.rechtliches.de/cgi-bin/suche.pl Es gibt kein Gesetz über das Kleingedruckte, jedenfalls nicht in Deutschland http://www.rechtliches.de/cgi-bin/suche.pl "kleingedruckt" liefert keinen Treffer, "klein" liefert sehr übersichtlich nur neun, darunter keines das nach Kleingedruckt klingt. > Mit dem Link wollte ich nur und genau > nachweisen, daß es das gibt. Also, es gibt juristisch das Kleingedruckte > und das meint auch nicht die Schriftgröße. Ach so, du meinst, dass es Dinge gibt, die nirgendwo geschrieben stehen und doch für Recht erkannt werden? Das ist trivial; wäre es anders, dann bräuchten wir weder Richter noch Rechtsanwälte; Computer würden ausreichen. > Dieses für Softwarelizensen > singulär ausschließen zu wollen, bedarf keines weiteren Kommentars. Mit anderen Worten: In Bezug auf die eigentliche Diskussion über mplayer hast du nichts beizutragen, und auch ansonsten hast du keine Lust, dein juristisches Halbwissen zu begründen. Gruß, Frank -- Frank Küster Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich Debian Developer