Ingo Juergensmann wrote: > So oder so ist es wenig ratsam auf diese Art und Weise ein > Unternehmen zu verlassen.
Wer nichts zu verlieren hat ... > Auch wenn der Admin vielleicht seine > durchaus verstaendlichen Gruende fuer diese Aktion haben mag, > haette er sich vielleicht ueberlegen koennen, dass er vielleicht > deswegen belangt werden koennte (Schadenersatzforderungen). Wie gut kann man das jemandem beweisen? Wenn er es kompetent macht, wohl kaum. Ist so etwas schonmal vor Gericht gewesen? Grüße, Björn -- BOFH excuse #94: Internet outage -- Haeufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ): http://www.de.debian.org/debian-user-german-FAQ/ Zum AUSTRAGEN schicken Sie eine Mail an [EMAIL PROTECTED] mit dem Subject "unsubscribe". Probleme? Mail an [EMAIL PROTECTED] (engl)