Hallo Dirk,

From: "Dirk Prösdorf" <[EMAIL PROTECTED]>
To: <[EMAIL PROTECTED]>
Sent: Tuesday, November 04, 2003 1:03 AM
Subject: Re: Anforderungen an inoffizielle CDs


> So, jetzt noch mal sachlich.
> Entweder Programm mit Quellen ausliefern (die Bash-Scripte sind immer
> die Quelle selber).
> Ansonsten Verweise auf Debian, da seine CD ja nicht kommerziel ist.
> (Para. 3 Abs. 1 und 3).
> Die drei Jahresregelung trifft hier nicht zu. 

Ich habe ein Debian-Paket verändert, allerdings nicht im Sourcecode. Ich habe das 
.deb-File entpackt verändert und wieder neu gebaut. Ich könnte aber in der Datei 
control schreiben, dass ich Änderungen an diesem Paket vorgenommen habe. 

An welchen Stellen soll ich auf Debian.org verweisen? Soll dies in der Meldung am 
Bootprompt oder z. B. in einer Datei (readme.txt) geschehen? 

Danke für weitere Hilfe
Simon
Homepage: www.bienlein.com




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