Am Samstag 04 September 2004 14:32 schrieb Michael Holtermann: > Moin Matthias! > > Matthias Houdek wrote: > > Elektronische Post, die Ãber die "elektronische Poststelle" der Firma > > den Betrieb verlÃsst, sollte nicht anders beurteilt werden. Warum > > auch? > > Obacht. Man handelt sich als Firma gewaltigen Ãrger ein, wenn man > privaten Mailverkehr erlaubt und alle Daten daraus mitlogt. Verletzung > des Briefgeheimnisses wÃre da ein Ansatzpunkt.
Das sehe ich anders: 1. Das Briefgeheimnis umfasst den Schutz des _Inhaltes_ von _verschlossenen_ SchriftstÃcken ( 202 StGB). Darunter fallen z.B. auch keine Postkarten! Auch fallen Versandangaben, Adressen u.s.w. nicht unter das Briefgeheimnis, da die offen drauÃen draufstehen (mÃssen ;-). E-Mails sind hier ausdrÃcklich nicht erfasst. Man kÃnnte bestenfalls in einer Analogie _verschlÃsselte_ E-Mails den verschlossenen SchriftstÃcken gleichsetzen. Dem entspricht auch die Erweiterung des  202, der  202a des StGB rechnung (AusspÃhen von Daten): "(1) Wer unbefugt Daten, die nicht fÃr ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Eine solche besondere Sicherung wÃre z.B. eine PGP-VerschlÃsselung der Mail. 2. In einer Firma sollte es einfach nie gestattet sein, vom Firmen-Mailaccount aus private Mails zu versenden. Es schreibt ja wohl auch niemand seine privaten Briefe auf Firmenpapier. Das heiÃt nicht, dass nicht auch private Mails gestattet sein kÃnnten. Dann aber bitte mit einer privaten Mailadresse als Absender (fÃr die der Firmen-Mailserver ja durchaus als Relay dienen kann). Damit ist eine saubere Trennung mÃglich, und selbst das reine mitloggen der Versanddaten erfÃllt noch keinen Straftatbestand (s.o.). Allerdings tritt hier die Firma als "Kommunikationsdienstleiter" auf und unterliegt damit weiteren Bestimmungen. Deshalb wÃre es besser, private Mails entweder ganz zu verbieten (einfach keine firmeneigenen MÃglichkeiten anbieten) oder nur Ãber ein Webinterface eines Providers zu erlauben (kÃnnte man eh kaum kontrollieren und/oder verhindern). Und 3.: Auch wenn es eigentlich logisch ist, dass der Versand elektronischer Post von den beteiligten Rechnern i.d.R. mitprotokolliert wird, gehÃrt es IMHO zum "Guten Ton", die Mitarbeiter kurz darÃber zu informieren. Nicht mehr, nicht weniger. Was sich bei solchen Dingen Gewerkschaften und BetriebsrÃte einzumischen haben, ist mir schleierhaft. Ob eine Buchhaltung die UmsÃtze mitarbeiterbezogen erfasst oder ob und wie ein Postausgangsbuch gefÃhrt wird - das geht die doch auch nix an. Die sollen erst mal ihre anderen Aufgaben effektiv und im Interesse der AN (und auch der durch Arbeitslosigkeit verhinderten AN!) wahrnehmen. Aber jetzt wird es wohl politisch und damit hier OT ;-) -- Gruà MaxX Hinweis: PMs an diese Adresse werden automatisch vernichtet (Filter nach /dev/null).