Hallo, rechtlich gesehen, konnte auch das OOo-Projekt oder dessen deutschsprachiger Zweig oder irgend ein Projektmitglied als soches nicht über das Geld des FrODeV "verfügen". Wenn man etwas Sinnvolles vorschlug, bekam man in der Tat regelmäßig eine Zusage, aber verfügungsberechtigt waren eben (nur) die zuständigen Vereinsorgane (Gut - es gab da halt einige personelle Überschneidungen, die Bürokratie überflüssig machten).
Und natürlich hatte der FrODeV bzw. dessen Organwalter immer das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht bei der Mittelverwendung zu beachten. (Gleiches gilt übrigens auch für die TDF.) Selbstverständlich ist das solidarische ASF-Prinzip des Wirtschaftens in eine und aus einer Kasse und der grundsätzlichen Gleichbehandlung aller Projekte teilweise hinderlich. Aber auch hier sind Lösungen denkbar und in der Diskussion, wie die spezifischen Bedürfnisse unseres Projekts besser befriedigt werden können. Also: auch zu OOo-Zeiten gab es Trennung von Projekt und (Förder-)Verein. Mir ist nicht klar, warum dieses Modell nun außer Frage stehen sollte. Suweit mir bekannt, unternimmt die ASF nichts gegen die Vereinigungsfreiheit (im Sinne des Art. 9 GG) der Mitglieder von Apache Projekten. Gruß Michael
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