Hallo,

rechtlich gesehen, konnte auch das OOo-Projekt oder dessen
deutschsprachiger Zweig oder irgend ein Projektmitglied als soches nicht
über das Geld des FrODeV "verfügen". Wenn man etwas Sinnvolles
vorschlug, bekam man in der Tat regelmäßig eine Zusage, aber
verfügungsberechtigt waren eben (nur) die zuständigen Vereinsorgane (Gut
- es gab da halt einige personelle Überschneidungen, die Bürokratie
überflüssig machten).

Und natürlich hatte der FrODeV bzw. dessen Organwalter immer das
deutsche Gemeinnützigkeitsrecht bei der Mittelverwendung zu beachten.
(Gleiches gilt übrigens auch für die TDF.)

Selbstverständlich ist das solidarische ASF-Prinzip des Wirtschaftens in
eine und aus einer Kasse und der grundsätzlichen Gleichbehandlung aller
Projekte teilweise hinderlich.

Aber auch hier sind Lösungen denkbar und in der Diskussion, wie die
spezifischen Bedürfnisse unseres Projekts besser befriedigt werden können.

Also: auch zu OOo-Zeiten gab es Trennung von Projekt und
(Förder-)Verein. Mir ist nicht klar, warum dieses Modell nun außer Frage
stehen sollte.

Suweit mir bekannt, unternimmt die ASF nichts gegen die
Vereinigungsfreiheit (im Sinne des Art. 9 GG) der Mitglieder von Apache
Projekten.

Gruß
Michael


Attachment: signature.asc
Description: OpenPGP digital signature

Reply via email to