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19.11.2004 16:07

Datenschützer: Überwachung ist eine "Gefahr für die Sicherheit"

Auf der heute in Köln zu Ende gegangenen Datenschutzkonferenz DAFTA hat
der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer[1] Thilo Weichert
kritisiert, dass es nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in
der deutschen Politik wieder salonfähig geworden sei, Datenschutz als
Täterschutz zu bezeichnen. Ultima ratio der Sicherheitspolitiker seien
Repression und Überwachung. "Wie aber können wir unsere Werte vorleben,
wenn wir diese Werte Muslimen verweigern?", fragte er in seiner von den
Teilnehmern begeistert aufgenommenen Rede. 

Die einzige Antwort des Staates auf den Terror sei die
Weiterentwicklung von Hightech-Waffen und der "massive Ausbau" der
Geheimdienste gewesen, obgleich auch die klassische Polizeiarbeit
erfolgreich gewesen sei. Die Erkenntnis müsse sein: "Eine kalkulierbare
Sicherheit ist nicht möglich". Gleichwohl würden präventive
Überwachungsmaßnahmen eingeführt, zur Identifizierung von Personen
biometrische Merkmale in Pässen eingebettet und die
Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten vorangetrieben. 

Weichert warnte davor, dass Überwachung den Überwachern zwar ein "gutes
Gefühl der Stärke" vermittle, doch selbst eine "Gefahr für die
Sicherheit" darstelle, wenn sie bei den Überwachten "Angst, Abwehr und
Aggression" hervorrufe. "Die Fremden werden uns mit jeder
Überwachungsmaßnahme weiter fremd." Er legte seine Ansicht dar, dass
die Demütigung ein wichtiger Faktor für die Disposition zum Terroristen
sei. Nötig seien jedoch Dialog statt Ghettoisierung, Ausgleich statt
Konfrontation.

Der neue Bundesdatenschutzbeauftragte[2] Peter Schaar kritisierte in
seinem Vortrag unter anderem die Tendenz, dass Sicherheit viel
umfassender definiert werde, um gegen jedes regelwidrige Verhalten
vorgehen und damit das Verhalten des unschuldigen Durchschnittsbürgers
kontrollieren zu können. Als Beispiel führte er die in der öffentlichen
Diskussion bislang kaum wahrgenommenen[3] Abrufmöglichkeiten der
Kontodaten durch Finanzbehörden auf, die das "Gesetz zur Förderung der
Steuerehrlichkeit" (PDF[4]) ermöglicht. Das Gesetz war durch den
Bundestag einstimmig verabschiedet worden, nachdem das
Terrorismusbekämpfungsgesetz zwei Jahre zuvor die Banken zur
Bereithaltung einer Datenbank mit Kontodaten für die
Sicherheitsbehörden verpflichtet hatte, um Geldströme von Verdächtigen
leichter aufspüren zu können.

Tagungsveranstalter Bernd Hentschel von der Gesellschaft für
Datenschutz und Datensicherung (GDD[5]) merkte an, dass der Bürger
heute in jedem privaten und finanziellen Bereich "total ausgeleuchtet"
sei. Die immer neuen Erfassungswünsche des Staates brächten bei der
Jagd auf Steuersünder nicht nur das Bankgeheimnis in Gefahr.
(Christiane Schulzki-Haddouti) /
 (anw[6]/c't)

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