Hallo Martin,
Martin Webermann schrieb:
Hallo Wolfgang,
Wolfgang Henderkes schrieb:
Der Wortlaut von §51:
Man kann einen Bindestrich in Zusammensetzungen setzen, die als
ersten Bestandteil einen Eigennamen haben, der besonders
hervorgehoben werden soll, oder wenn der zweite Bestandteil bereits
eine Zusammensetzung ist.
Die Aussage lautet "man kann" nicht "man muss". Da Open Source ein
Eigenname ist, der ohne Bindestrich geschrieben wird, bleibt es dem
Anwender überlassen, Open Source-Projekt oder Open Source Projekt zu
schreiben. Opensourceprojekt geht nach §51 auch nicht, eben weil Open
Source ein Eigenname ist.
Da muss ich leider widersprechen. Du hast recht, es steht dort "man
kann". Die Alternative zu "man kann" hast du aber falsch
interpretiert. Ich empfehle die Lektüre der Paragraphen 40-52, dort
ist alles umfassend erklärt.
Ich kann dir nicht zustimmen. Die Paragraphen 40-49 greifen für unser
Beispiel "Open Source-Projekt" bzw. "Open Source Projekt" nicht.
Fraglich ist, ob $ 50 oder § 51 zur Anwendung kommt. Auf welchen
Paragraphen beziehst du dich?
--
Mit freundlichem Gruss
Wolfgang Henderkes
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