Hallo Martin,

Martin Webermann schrieb:

Hallo Wolfgang,

Wolfgang Henderkes schrieb:

Der Wortlaut von §51:
Man kann einen Bindestrich in Zusammensetzungen setzen, die als ersten Bestandteil einen Eigennamen haben, der besonders hervorgehoben werden soll, oder wenn der zweite Bestandteil bereits eine Zusammensetzung ist.

Die Aussage lautet "man kann" nicht "man muss". Da Open Source ein Eigenname ist, der ohne Bindestrich geschrieben wird, bleibt es dem Anwender überlassen, Open Source-Projekt oder Open Source Projekt zu schreiben. Opensourceprojekt geht nach §51 auch nicht, eben weil Open Source ein Eigenname ist.


Da muss ich leider widersprechen. Du hast recht, es steht dort "man kann". Die Alternative zu "man kann" hast du aber falsch interpretiert. Ich empfehle die Lektüre der Paragraphen 40-52, dort ist alles umfassend erklärt.


Ich kann dir nicht zustimmen. Die Paragraphen 40-49 greifen für unser Beispiel "Open Source-Projekt" bzw. "Open Source Projekt" nicht. Fraglich ist, ob $ 50 oder § 51 zur Anwendung kommt. Auf welchen Paragraphen beziehst du dich?

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Mit freundlichem Gruss
Wolfgang Henderkes

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