Hallo *,

On Fri, Jul 22, 2005 at 04:20:08PM +0200, Thomas Krumbein wrote:
> Michael Dannenhöfer schrieb:
> > [..]
> > Verwertung <> Nutzung ? Die Begriffe sind nur schwer von einander 
> > abzugrenzen.
> 
> Nein, überhaupt nicht. Da gibt es klare Definitionen. Wenn du zum
> Beispiel eine Software kaufst, so erwirbst du ein Nutzungsrecht (im
> Rahmen der eingeräumten Rechte), nicht aber ein Verwertungsrecht. Das
> heisst, du kannst die Software nicht einfach weiterverteilen.
> Da gibt es also klare Unterschiede.

Das man nicht die Rechte an der Software selbst erlagt und es da
Unterschiede gibt bestreitet niemand. Was bestritten wird ist daß
die von Dir verwendeten Begriffe üblich und klar abgegrenzt sind.

ciao
Chrstian
-- 
NP: Metallica - The Call Of Ktulu

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