Hallo *,
> 
>> Demnach ist das Wort "PIVOTTABLE" geschützt.
>>
>> Ich kenne mich mit Lizenzansprüchen nicht aus, meine aber, dass immer
>> nur die genaue Schreibweise geschützt ist.
> 
> Das ist zumindest nach deutschem Recht ausdrücklich nicht so, siehe
> § 9 (1) Nr. 2 MarkenG "Gefahr von Verwechslungen". Auch das haben
> wir bereits am 14.04.2011 erörtert.
> 
>> - Wie steht das BoD dazu?
> 
> Ich würde allerdringendst empfehlen, eine Umbenennung in
> Pivot-Tabelle vom Vorstand der TDF freigeben zu lassen, eben wegen
> der etwaigen rechtlichen Konsequenzen.

Die Umbenennung von "Data Pilot" zu "Pivot Table" wurde in der
englischsprachigen Version mit der LO-Version 3.4.0 vollzogen. Seitdem
heißt das Ding international so.

Ich verstehe die Aufregung nicht.

Gruß

Robert


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