Hallo! Am 2016-04-23 um 22:48 schrieb Clemens Hopfer: [...]
Bitte, die grundsätzliche Vereinsorganisation ist ja in den Statuten festgehalten - folglich muss ich Dir nichts erklären.In Lichte dessen, dass Deine Amptsperiode knapp in drei Wochen endet, zeugt Deine Antwort von einer seltsamen Selbstwahrnehmung Deiner Amtsführung und in Deine Sichtweise von der Organisation des Vereins.Ich bin nun seit 10 Jahren Mitglied und habe mehr als 5 Jahre Vorstandstätigkeit hinter mir. Ich finde es sehr spannend, dass du mir erklären möchtest, wie dieser Verein organisiert ist.
Auf die Widersprüche Eures Handelns das aus meiner Sicht im Gegensatz zum Inhalt des Statuts steht, bin ich bereits näher eingegangen. Auch Bestand sicher keine Notwendigkeit, die laut Deinen vorigen Mails "/unsere mittlerweile 10 Jahre alte Baustelle/", also einer, die während Deiner gesamten Mitgliedschaft schon bestand und auch in der Zeit Deiner 5-jährigen Vorstandstätigkeit nur wenig Beachtung fand, nun in einer einzigen Aktion drei Wochen vor einer Generalversammlung zu Lasten der bisher beigetragen Habenden und entgegen dem Auftrag in Angriff zu nehmen.
Ich darf daher um Deine sachliche Stellungnahme dazu ersuchen, warum Du eine Unvereinbarkeit mit dem Statut gerade nicht siehst.
Im Jahr 2016 sehen die geltenden Statuten einen "losen Zusammenschluss an Freiwilligen" so nicht vor, sondern sie definieren vier sehr weit gefasste Mitgliedschaftsarten, die einerseits auf dem Willen, Mitglied werden und sein zu wollen und andererseits auf dem Umfang der Mitwirkung beruhen. Damit handelt es mehrheitlich um Vereinsangehörige und keine "Community" ieS, was Du allerdings regelmäßig zu verwechseln scheinst.Ohne dem losen Zusammenschluss an Freiwilligen, die sich unabhängig des Vorstandes um Infrastruktur als auch Netzausbau kümmern hätten wir nie ein funktionierendes Netz gehabt.
Davon zu unterscheiden sind Auftragsarbeiten für den Verein und zwar im Auftragsverhältnis, um das es hier nicht geht.
Wenn aber "Außerordentliche Mitglieder" und "Fördermitglieder" schon kein Stimmrecht in der Generalversammlung haben, dann ist es mE systemwidrig, sie unverantwortlich außerhalb des Vereinszwecks agieren zu lassen, aber zugleich von "Legitimation" zu sprechen. Weiter dazu im nächsten Absatz...
Zu "Planung, Errichtung und der Betrieb der notwendigen Infrastruktur und Services" seid Ihr sohin von der Generalversammlung -nachzulesen in § 8 ff- ermächtigt und beauftragt.Dann ist die "kleine Gruppe, die von der Community nicht dazu autorisiert ist", die drei Vorstandsmitglieder als Teil der Arbeitsgruppe beinhaltet hat, dann also doch von der Community autorisiert.
Wie Du ja weißt, können auch nur ordentliche Mitglieder in den Vorstand kooptiert werden. Aber auch diese Möglichkeit dient aber nicht der Projekttätigkeit, sondern primär dem Erhalt der Handlungsfähigkeit des Vorstandes. Daraus ergibt sich, dass für das Projekt der Vorstand -oder im Außenverhältnis der Obmann- verantwortlich zeichnen muss.
Gibt oder gab es einen Beschluss, aus dem dies hervorgeht?Die Teilnahme von nur drei Vorstandsmitgliedern (ich zähle bisher nur zwei nach Durchsicht der Mails und nach Vergleich mit der veröffentlichten Vereinsmeldung) bedeutet noch keine konkludente Stimmenmehrheit.
Wie gesagt, die URLs des Wiki sind vielerorts verlinkt und führen nun ins Leere. Mit der Reichweite der Ankündigung hat es anscheinend auch nicht geklappt: Siehe auch Petr's E-Mail. Das Vorgehen ist somit offensichtlich weder gut koordiniert gewesen, noch entspricht es Zweck und Mitteln laut Statut, aus denen eine gewisse Beständigkeit für die wissenschaftliche Arbeit und die "Errichtung von Datenbanken" implizit herauszulesen ist.
Funkfeuer ist ein Verein, der nur durch die Arbeit seiner Mitglieder besteht und nicht dadurch, dass 6 Leute beschließen, was nun (und von wem) gemacht werden muss.
Was sollte Funkfeuer in dieser Hinsicht von anderen Vereinen unterscheiden?Welchen vernünftigen Grund sollte es geben, sich über den von der Generalversammlung erteilten Auftrag, hinwegzusetzen?
Die Vergabe von konkreten, klar abgegrenzten Teilaufgaben an Mitglieder - oder auch bloß die Genehmigung von Eigeninitiativen zur Anerkennung als offizielle Vereinseinrichtung - bedarf nun einmal regelmäßig eines gültigen Beschlusses der damit jeweils betrauten, vereinsleitenden Organe. Ansonsten handelt es sich um Tätigkeiten außerhalb des Vereins - nur sollten die dann Vereinseinrichtungen nicht beeinträchtigen, oder?
In der Tat, sind Deine Antworten weit von der Erwartung einer /sachlichen/ Beantwortung der vorgebrachten Argumente entfernt - dies zu ändern liegt aber ebenfalls in Deiner Verantwortung.Im Übrigen finde ich, dass diese Diskussion am Ziel vorbei geht,
Welchen Zweck sollte das haben, wenn Dein (wiederholt erklärter) Standpunkt als Obmann, dass es anscheinend den Verein nicht braucht, um den eigentlichen Vereinszweck zu erfüllen, klar ist?wir können uns dazu gerne mal z.B. bei einem der kommenden Montags- oder Arbeitstreffen zusammensetzen.
Gerade solch verschwommene Positionen erschweren es, neue Mitglieder zu werben oder ernstzunehmende Projekte auf die Beine zu stellen. Und sofern der Vereinszweck weiterhin "Anwendungsorientierte wissenschaftliche Erforschung und Weiterentwicklung von Übertragungstechniken- und Technologien sowie die wissenschaftliche Lehre auf diesem Gebiet" ist, ist eine verantwortliche Vereins- und Projektleitung Voraussetzung und gerade keine Option.
Ich möchte daher anregen, dass sich jeder vor der kommenden Generalversammlung Gedanken darüber machen soll, wie Funkfeuer in Zukunft definiert sein soll: Als Forschungsverein, als Provider, als "Hilfsorganisation" oder als Infrastruktur- und Knowledgeprovider für Zivilschutzaufgaben, als bloßer Spaßverein ohne Privilegien der Gemeinnützigkeit, ... je nachdem, was dabei herauskommt, kann man die Dinge schleifen lassen, oder eben auch nicht... nur bitte konsequent und nicht in sich widersprüchlich!
Lg, Clemens
SG Erich
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