Arne Babenhauserheide wrote:
Christian Kluge wrote:
Dennis Heidsiek schrieb am 02.02.2010 09:21:
Das wäre dann wohl ein gemeinfreies Werk … in solchen Fällen kann der
Erschaffer auch einfach auf die Bierlizenz verweisen ;).
Oder auch die WTFPL¹
Oder einfach dazuschreiben, dass er die Datei als gemeinfrei (public domain)
veröffentlicht. Dann braucht er keine Lizenzen zu verlinken.
Nein, da es im deutschen Recht kein "public domain" gibt - man kann sein
Urheber Recht nicht abtreten!
(nicht zu verwechseln mit "Leistungsschutz-Rechten", die Verkauft werden
dürfen -> Siehe Musikindustrie)
Gruß,
Peter