Arne Babenhauserheide wrote:
Christian Kluge wrote:

Dennis Heidsiek schrieb am 02.02.2010 09:21:

Das wäre dann wohl ein gemeinfreies Werk … in solchen Fällen kann der
Erschaffer auch einfach auf die Bierlizenz verweisen ;).

Oder auch die WTFPL¹

Oder einfach dazuschreiben, dass er die Datei als gemeinfrei (public domain) veröffentlicht. Dann braucht er keine Lizenzen zu verlinken.
Nein, da es im deutschen Recht kein "public domain" gibt - man kann sein Urheber Recht nicht abtreten!

(nicht zu verwechseln mit "Leistungsschutz-Rechten", die Verkauft werden dürfen -> Siehe Musikindustrie)


Gruß,
Peter



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