Hallo Marcel,

Am Mo, 25.05.2009, 10:51 schrieb Marcel Martin:
> Ich frage mich jetzt: Erwachsen uns aus diesen beiden Stellungnahmen
> irgendwelche Rechte, die wir vorher nicht hatten? Und: Was genau darf ich
> mit
> den WMS-Daten machen?
>

Sorry, dass ich wenig schreibe - ich tippe mobil auf einem PDA.

Das klassische Urheberrecht ist nicht unbedingt unser Problem, eher der
Datenbankschutz (zwar auch teil des UrhG, steht aber teilw. drüber) und
das Katastergesetz.

Streng genommen dürfte man die aufgezeichneten GPS-Tracks nicht an diesen
amtlichen Daten korrigieren - wir dürfen es aber.

Reines Abdigitalisieren dürfen wir jedoch nicht - da steht das
Katastergesetz drüber.

Du kannst also deine GPS-Aufzeichnungen zB auf eine richtigere Stelle
ziehen, jedoch nichts neues hinzufügen.

Grüße
Tobias


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