Bernhard Reiter schrieb: > Am Dienstag, 26. Oktober 2010 19:50:38 schrieb Volker Grabsch: >>> Die Möglichkeit zur Relizenzierung sollte man sich immer offen halten. >>> Es kann z.B. ja sein, dass man gerne von GNU GPLv2 auf v3 gehen will. >>> Deshalb empfehlen und beraten wir zu unserem Fiduciary Licence Agreement >>> (FLA) http://www.fsfe.org/projects/ftf/fla.de.html. > > Also die juristische Wartbarkeit sollte wirklich erhalten bleiben. > Dazu ist es am besten, wenn mit einer Art treuhändischen Verhalten der > exklusiven Nutzungsrechte (nicht der persönlichen Autorenrechte) durch eine > Organisation gearbeitet wird. > > Einmal sollte die Organisation der Freien Software verpflichtet sein > und die Vereinbarung mit jedem Autoren muss das nochmals enthalten. > Die treuhhänderischer Lizenzvereinbarung (FLA) ist ein Muster für eine solche > Vereinbarung. Der KDE e.V. z.B. bietet das für KDE Anwendungen und andere > Produkte der Initiative an. > >> Im Falle von GPL-Projekten dürfte doch die übliche "GPL v3 or later"- >> Klausel völlig ausreichen, oder? >
ohne Jurist zu sein: "or later" geht nach Deutschem Recht nicht, es kann nur die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version eine Bedeutung haben. re, wh _______________________________________________ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de