Bernhard Reiter schrieb:
> Am Dienstag, 26. Oktober 2010 19:50:38 schrieb Volker Grabsch:
>>> Die Möglichkeit zur Relizenzierung sollte man sich immer offen halten.
>>> Es kann z.B. ja sein, dass man gerne von GNU GPLv2 auf v3 gehen will.
>>> Deshalb empfehlen und beraten wir zu unserem Fiduciary Licence Agreement
>>> (FLA) http://www.fsfe.org/projects/ftf/fla.de.html.
> 
> Also die juristische Wartbarkeit sollte wirklich erhalten bleiben.
> Dazu ist es am besten, wenn mit einer Art treuhändischen Verhalten der 
> exklusiven Nutzungsrechte (nicht der persönlichen Autorenrechte) durch eine
> Organisation gearbeitet wird.
> 
> Einmal sollte die Organisation der Freien Software verpflichtet sein
> und die Vereinbarung mit jedem Autoren muss das nochmals enthalten.
> Die treuhhänderischer Lizenzvereinbarung (FLA) ist ein Muster für eine solche 
> Vereinbarung. Der KDE e.V. z.B. bietet das für KDE Anwendungen und andere 
> Produkte der Initiative an.
> 
>> Im Falle von GPL-Projekten dürfte doch die übliche "GPL v3 or later"-
>> Klausel völlig ausreichen, oder?
> 

ohne Jurist zu sein:
"or later" geht nach Deutschem Recht nicht, es kann nur die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige Version eine Bedeutung haben.

re,
 wh
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