Fabian Keil schrieb: > Volker Grabsch <v...@notjusthosting.com> wrote: > > > > Die GPLv3 schränkt zwar nicht die _Nutzer_ ein, wohl aber die > > _Distributoren_. > > Die Distributoren der Software sind nach Deiner Definition > keine Untermenge der Nutzer der Software?
Es sind einfach unterschiedliche Rollen, die erst einmal nichts miteinander zu tun haben. An anderer Stelle in diesem Thread habe ich das bereits genauer erklärt, dort eine Fortsetzung dieses Diskussionszweiges sinnvoller. > > Dafür räumt sie aber zahlreiche Rechte ein, vorallem den Nutzern, > > die die anderen Lizenzen nicht einräumen. > > > > Zum Beispiel darf jeder Nutzer den Quelltext zu der Freien Software > > verlagen. Dieses Recht, also diese Freiheit, hat er zum Beispiel bei > > BSD-Lizenzen nicht. > > Es steht dem Endanwender unabhängig von der Lizenz frei, den Quelltext > zu verlangen. Bei der GPL hat es aber rechtliche Konsequenzen, wenn der Distributor das verweigert. Bei den anderen Lizenzen nicht, im Gegenteil, da hat der Distributor diesbezüglich keine Verpflichtung und kann auch nicht dazu gezwungen werden. > Ob er den Quelltext tatsächlich vom Distributor erhält ist > auch bei der GPLv3 davon abhängig, ob der Distributor ihn freiwillig > heraus gibt oder von einem der Autoren der Software davon überzeugt wird. Bei der GPL kann er aber vom Autor verklagt werden, mit sehr hohen Erfolgsaussichten. Bei BSD-Lizenzen kann der Autor hingegen nicht dagegen vorgehen und ein Gerichtsverfahren wäre zwecklos. > > Die GPL schränkt einige Freiheiten der Distributoren ein, um den > > Nutzern ein paar mehr Freiheiten mehr zu geben. > > Meiner Meinung nach räumt die GPL Distributoren und Endanwendern > die gleichen Freiheiten ein. Der Endanwender hat also nicht mehr > Freiheiten als der Distributor. Worauf stützt Du diese These? Die GPL erlaubt einerseits Anwendung zu jedem Zweck, andererseits stellt sie Bedingungen an die Weitergabe. Somit behandelt sie Nutzer (Endanwender) und Weitergebende (Distributoren) eben _nicht_ gleich, weil sie letztere Art von Tätigkeiten einschränkt und erstere nicht. Was übrigens auch der ganze "Witz" an der GPL ist. Genau diese Art der Regelung ist ein sehr geschickter Schachzug von Stallman gewesen - einer, der sich bewährt hat und in der GPLv3 nochmal perfektioniert wurde. (siehe andere, vorherige E-Mail wo ich konkrete Punkte in der GPL / GPL-FAQ herausgesucht hatte, die das belegen) Gruß Volker -- Volker Grabsch ---<<(())>>--- _______________________________________________ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de