On 08/07/2012 04:48 PM, Bernhard Reiter wrote:
Am Mittwoch, 25. Juli 2012 14:52:44 schrieb Volker Grabsch:
Grundsätzlich stimme ich zu, dass man die 4 Freiheiten nicht
für alles fordern sollte, aber die Unterscheidung in Software
und Nicht-Software finde ich willkürlich und nicht zielführend.
Denn je genauer man hinschaut, umso mehr verwischen die vermeintlich
klaren Grenzen zwischen Software und Dokumenten.
Trotzdem existieren diese Unterscheidungen
beispielsweise im Bereich der Rechtsprechung.
Ich selbst denke auch, dass wir bessere Kategorien aufmachen sollten,
zum Beispiel der Grad, in wie weit ein Werk nützlich-funktional ist,
wiederverwendet werden kann und evolutionär verbessert werden könnte.

Selbst ein Dokument, das zunächst nicht als Software gedacht ist,
könnte zu einer werden. Zum Beispiel könnte jemand daher kommen,
und einenen technischen Standard wie die HTML-Spezifikation
automatisiert zu interpretieren. Dann könnte man zwar argumentieren,
dieser Interpreter sei ja die eigentliche Software, aber mit dieser
Argumentation wäre auch jedes Perl-Script keine Software mehr,
denn die "eigentliche Software" wäre ja dann der Perl-Interpreter.
Hier würde ich aber auch sagen, dass es sich bei der Spezifikation
von Anfang an, um etwas mit mehr "Software" Charakter gehandelt hat,
also nicht um klar "Dokument" im juristischen Sinne.

Die Spezifikation wäre ggf. sehr nützlich-funktional, kann wiederverwendet
werden, auch in Teilen und evolutionär verbessert.

Weitere Beispiele finden sich in der Demo-Szene, wo in Echtzeit
hohe Kunst errechnet wird. Wo endet die Abspiel-Software, wo
beginnt die Musik- und Bildgestaltung?
Das wäre aus meiner Sicht eher "Software".

Zudem wird in der Software-Entwicklung doch immer viel Wert
darauf gelegt, dass Code sich selbst gut dokumentieren soll.
Das geht bis hin zum Literate Programming, wo das Handbuch
nicht neben der Software existiert - nein, das Handbuch _ist_
die Software.
Naja, ich dachte die Dokumentation sei eingebettet beim Literarischen
Programmieren. Sie ist aber nicht Teil der Instruktionen, in dem Sinne, dass
Sie nicht "ausgeführt" werden. Aber egal, auch hier nicht "klar Dokument".

Diese Abgrenzung würde ich aber nicht zwischen Software und Nicht-
Software machen, sondern zwischen "Werkzeugen" und "Unterhaltung".
Da gibt es zwar auch keine scharfe Trennlinie, aber zumindest
trifft das den Kern des Problems in meinen Augen viel besser.
"Werkzeuge" würden gut auf etwas stark nützlich-funktionales passen.
"Unterhaltung" ist meist nicht so gut in Teilen wiederverwendbar oder
evolutionär entwickelbar.

Zum Beispiel sollten die 4 Freiheiten nicht nur bei Werkzeug-
Software (Textverarbeitung, etc.) gefordert werden, sondern
auch bei Lernmaterialien und Kartenmaterial, obwohl diese
keine Software sind. Denn über diese wird ebenfals viel Macht
ausgeübt.
Die sind auch eher nützlich-funktional, als viele andere Bücher.

Weniger harte Forderungen würde ich an Unterhaltung stellen,
aber hierzu zählen für mich nicht nur die neusten Kinofilme,
sondern auch die meisten Computerspiele, obwohl diese ganz
klar Software sind.
Sehe ich auch so. Oft bringt es nichts in einem Kinofilm Minute 3 bis 6
zu verändern. Besonders nicht ohne die gleichen Schauspieler, Kameras, usw.
Der Funktionalitätswert ist auch Gering.

Gruß,
Bernhard



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Hallo,

Vor einigen Monaten habe ich mir einen PC mit vorinstallierten Trisquel GNU/Linux gekauft. Das Spiel Battle for Wesnoth ist Trisquel enthalten. Die Musik von Wesnoth steht unter der GNU GPL, der selben Lizenz unter der auch die Software verfügbar ist. Die FSF verlangt jedoch nicht dass der Quellcode von Musik (sofern vorhanden) einer freien Distribution enthalten ist. Dagegen ist die Definition von Free Cultural Works(http://freedomdefined.org/Definition) strenger.

Tobias Platen



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