Bei mir kommt eher die frage auf, ob eine entsprechende vorschrift im sinne freier software ist. Freie software will sich , nach meiner auffassung, den zwaengen der properitaeren software entziehen. Da waere eine vorschrift entgegen der philosophi von freier software.
Gruesse Matthias > On 28 Dec 2014, at 18:08, <c.bu...@posteo.jp> <c.bu...@posteo.jp> wrote: > > Angenommen ich möchte in einer Institution (Verein, Behörde, EU, ...) > per Regel (Gesetz, Verordnung, Satzung, ...) die Verwendung freier > Softwarelizenzen vorschreiben. > > Der Begriff "Freie Software" ist von der FSF klar definiert. Darauf > kann ich mich in dieser Regelung also direkt beziehen. > > Aber in der Praxis wird bei der Auswahl von Software die Frage im Raum > stehen, ist die jeweilige Lizenz den jetzt "frei" im Sinne dieser > Definition? > > Ich finde im Web diverse Listen hierzu. Aber so richtig wasserdicht > wirkt keine. Am sinnvollsten (und restriktivsten) erscheint mir noch > <https://www.gnu.org/licenses/license-list.en.html#GPLCompatibleLicenses> > > Jedoch stelle ich mir die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, in einem > Regeltext (z.B. einer Vereinssatzung) konkret festzulegen, dass nur SW > mit Lizenzen aus eben dieser (oder einer anderen explizit zu > benennenden) Liste verwendet werden darf? > > Was meint ihr dazu? > _______________________________________________ > fsfe-de mailing list > fsfe-de@fsfeurope.org > https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de _______________________________________________ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de